Landeshauptstadt Hannover

Standplatzgenehmigung

Die folgende Leistungsbeschreibung gilt nur für Bürger der Landeshauptstadt Hannover.

Gewerbetreibende benötigen für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung.

Für den Wochenmarkt ist eine Standplatzgenehmigung nötig.

Die Bewerbung für einen Tagesstandplatz kann in mündlicher oder schriftlicher Form eingereicht werden. Für einen Jahres- oder Saisonstandplatz muss ein schriftlicher Antrag gestellt werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Reisegewerbekarte, sofern der Markt nicht nach der Gewerbeordnung festgesetzt ist
  • Angestellten-Reisegewerbekarte oder nach neuem Recht eine Zweitschrift oder beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte der/des Gewerbetreibenden
  • gegebenenfalls eine Sondernutzungserlaubnis, wenn der öffentliche Straßenraum genutzt wird
  • Betriebshaftpflichtversicherung

Kosten und Gebühren

Die Höhe der Gebühren ist in der Regel von der Größe des Standplatzes abhängig.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an den Fachbereich Wirtschaft, Bereich Marktwesen der Landeshauptstadt Hannover

Rechtsgrundlagen

Zuständige Stelle

Mehr zum Thema

Fachbereich Wirtschaft

Marktwesen

Die Aufgaben des Bereiches Marktwesen umfassen die Organisation von Märkten und die Genehmigung gewerblicher Sondernutzungen.

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