Luisa Arndt als neue Gleichstellungsbeauftragte gewählt
Luisa Arndt wird die neue Gleichstellungsbeauftragte der Landeshauptstadt Hannover – dem entsprechenden Vorschlag von Oberbürgermeister Belit Onay hat der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 30. November mit breiter Mehrheit zugestimmt. Es gab 61 Ja-Stimmen, vier Ratsmitglieder enthielten sich. Die 34-jährige Luisa Arndt ist studierte Arbeitswissenschaftlerin und seit 2019 Gleichstellungsbeauftragte in Minden. Zuvor war sie von 2017 bis 2019 in gleicher Funktion in der Gemeinde Uetze tätig. Voraussichtlich im April kommenden Jahres tritt Luisa Arndt die Stelle an.
„Ich freue mich, dass wir die Position der Gleichstellungsbeauftragten jetzt wieder und gut besetzen können – mit einer sehr qualifizierten Frau. Luisa Arndt ist sehr erfahren, motiviert und durchsetzungsstark. Im Bewerbungsverfahren hat sie überzeugt durch Ideen und Perspektiven zur Weiterentwicklung der wichtigen Gleichstellungsarbeit in der Landeshauptstadt. Luisa Arndt ist die ideale Besetzung für die Funktion der hannoverschen Gleichstellungsbeauftragten“, sagte Oberbürgermeister Onay nach der Wahl.
Erfahrung als Gleichstellungsbeauftragte
Luisa Arndt hat von 2009 bis 2012 Soziale Arbeit an der Hochschule Neubrandenburg studiert. Bis 2015 folgte das Studium Gender Studies an der Universität Bielefeld mit dem Abschluss Master of Arts. Von April 2016 bis Juni 2017 übernahm sie die sozialpädagogische Betreuung der Maßnahme „Perspektive für junge Flüchtlinge“ an der Oskar-Kämmer-Schule in Hannover. In Uetze war Luisa Arndt von Juli 2017 bis Februar 2019 Gleichstellungsbeauftragte. Die gleiche Position bekleidet sie in Minden seit März 2019.
Die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten
Die Gleichstellungsbeauftragte hat gemäß des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes die Aufgabe, „zur Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern beizutragen“. Zum Tätigkeitsgebiet gehören unter anderem die Erstellung von Konzepten und Programmen, die Zusammenarbeit mit Verbänden, Netzwerken und Interessensvertretungen sowie die Beratung von Einwohner*innen und die Öffentlichkeitsarbeit. Die Aufgabe umfasst auch die parteiliche Beratung etwa von Betroffenen von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz und die Begleitung bei längeren Prozessen im Rahmen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Mit den Aufgaben verbunden ist ebenso die Leitung des Referats für Frauen und Gleichstellung mit aktuell zwölf Mitarbeiterinnen.