Eingliederungshilfe

Fachbereich Teilhabe

Der Fachbereich Teilhabe trägt die Organisationsziffer 52 und gehört zum Dezernat II (Soziales, Teilhabe, Familie und Jugend) der Verwaltung der Region Hannover.

Der Fachbereich Teilhabe ist unterteilt in zwei Fachdienste

    

Hier arbeiten…

  • Mitarbeitende aus der sozialen Arbeit
    • Diese beraten Sie direkt.
    • Sie helfen dabei, die richtige Unterstützung für Sie zu finden.
  • Ärztinnen und Ärzte
    • Diese bringen medizinisches Fachwissen ein.
  • Verwaltungskräfte
    • Diese bearbeiten den "rechtlichen Teil" und behalten das Gesetz im Auge.

    

Im Fachbereich Teilhabe sind die Leistungen für Menschen mit Behinderungen im Sinne der Jugendhilfe, der Eingliederungshilfe und der Kriegsopferfürsorge zusammengeführt.

Unabhängig vom Alter und von der Art der Beeinträchtigung ist der Fachbereich Teilhabe der Ansprechpartner für alle Menschen mit Behinderungen, die Beratung, Unterstützung oder Leistungen benötigen.

    

Es gelten folgende Ausnahmen:

  • Für Kinder und Jugendliche aus den Städten und Gemeinden, die ein eigenes Jugendamt haben, ist diese Behörde zuständig. Das betrifft: Burgdorf, Hannover, Laatzen, Langenhagen und Lehrte
  • Für Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsvereinbarungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) ist der Fachbereich Jugend (Organisationsziffer 51) zuständig

 

Dienstgebäude Gradestraße

Haus der Teilhabe

Der Fachbereich Teilhabe der Region Hannover hilft gebündelt unter einem Dach

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Teamübersichten

Innerhalb des Fachdienstes Eingliederungshilfe gibt es verschiedene Teams. Während einige Teams übergeordnet arbeiten, orientieren sich andere an den besonderen Bedürfnissen in Form von Alter, Wohnort und Art der Beeinträchtigung.

52.21 Teilhabeservice

Der zentrale Zugang erfolgt über den Teilhabeservice der Region Hannover. Beratung und Unterstützung sowie Antragstellung. 

Insbesondere dann, wenn Sie noch keine Leistungen der Eingliederungshilfe durch die Region Hannover beziehen, wenden Sie sich bitte an den Teilhabeservice der Region Hannover.

Kommunen in der Region Hannover: Blau: Kommunen im Zuständigkeitsbereich der Region Hannover als öffentlicher Jugendhilfeträger | Rosa: Kommunen mit eigenständigem Jugendamt Barsinghausen Burgdorf Burgwedel Garbsen Gehrden Hannover Hemmingen Isernhagen Laatzen Langenhagen Lehrte Neustadt am Rübenberge Pattensen Ronnenberg Seelze Sehnde Springe Uetze Wedemark Wennigsen Wunstorf

Beziehen Sie bereits Eingliederungshilfeleistungen durch die Region Hannover und haben zu der laufenden Hilfe eine Frage? Oder möchten Sie sich informieren, welche Teams es sonst noch gibt? 

Junge Menschen:

Kommunen in der Region Hannover. Farben markieren die Zuständigkeiten verschiedener Teams Hannover 52.14 52.11 52.11 52.12 52.13

52.11 Eingliederungshilfe Junge Menschen Nord

egh-jungemenschen-nord@region-hannover.de

(0511) 616 – 35211

Zuständig für: Seelze, Wedemark, Burgwedel, Langenhagen, Isernhagen

52.12 Eingliederungshilfe Junge Menschen Ost und Süd

egh-jungemenschen-ost-sued@region-hannover.de

(0511) 616 – 35212

Zuständig für: Burgdorf, Uetze, Lehrte, Sehnde, Laatzen, Hemmingen, Pattensen

52.13 Eingliederungshilfe Junge Menschen Südwest

egh-jungemenschen-suedwest@region-hannover.de

(0511) 616 – 35213

Zuständig für: Barsinghausen, Gehrden, Ronnenberg, Wennigsen, Springe

52.14 Eingliederungshilfe Junge Menschen Nordwest

egh-jungemenschen-nordwest@region-hannover.de

(0511) 616 – 35214

Zuständig für: Garbsen, Neustadt a. Rbge., Wunstorf

Erwachsene:

Kommunen in der Region Hannover. Farben markieren die Zuständigkeiten verschiedener Teams Hannover 52.34 52.31 52.32 52.33

52.31 Eingliederungshilfe Erwachsene Nord/ SER

egh-erwachsene-nord@region-hannover.de

(0511) 616 – 35231

Zuständig für: Wedemark, Burgwedel, Isernhagen, Langenhagen

52.32 Eingliederungshilfe Erwachsene Ost

egh-erwachsene-ost@region-hannover.de

(0511) 616 – 35232

Zuständig für: Burgdorf, Uetze, Lehrte, Sehnde

52.33 Eingliederungshilfe Erwachsene Süd und Südwest

egh-erwachsene-sued-suedwest@region-hannover.de

(0511) 616 – 35233

Zuständig für: Laatzen, Hemmingen, Pattensen, Barsinghausen, Gehrden, Ronnenberg, Wennigsen, Springe

52.34 Eingliederungshilfe Erwachsene Nordwest

egh-erwachsene-nordwest@region-hannover.de

(0511) 616 – 35234

Zuständig für: Garbsen, Neustadt a. Rbge., Seelze, Wunstorf

52.41 und 52.42 Medizinische Leistungen Eingliederungshilfe

Medizinische Leistungen Eingliederungshilfe

52.01 Zentrale Fachbereichsangelegenheiten

52.22 Fachsteuerung