Der Fachbereich Teilhabe trägt die Organisationsziffer 52 und gehört zum Dezernat II (Soziales, Teilhabe, Familie und Jugend) der Verwaltung der Region Hannover.
Der Fachbereich Teilhabe ist unterteilt in zwei Fachdienste
Sie helfen dabei, die richtige Unterstützung für Sie zu finden.
Ärztinnen und Ärzte
Diese bringen medizinisches Fachwissen ein.
Verwaltungskräfte
Diese bearbeiten den "rechtlichen Teil" und behalten das Gesetz im Auge.
Im Fachbereich Teilhabe sind die Leistungen für Menschen mit Behinderungen im Sinne der Jugendhilfe, der Eingliederungshilfe und der Kriegsopferfürsorge zusammengeführt.
Unabhängig vom Alter und von der Art der Beeinträchtigung ist der Fachbereich Teilhabe der Ansprechpartner für alle Menschen mit Behinderungen, die Beratung, Unterstützung oder Leistungen benötigen.
Für Kinder und Jugendliche aus den Städten und Gemeinden, die ein eigenes Jugendamt haben, ist diese Behörde zuständig. Das betrifft: Burgdorf, Hannover, Laatzen, Langenhagen und Lehrte
Für Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsvereinbarungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) ist der Fachbereich Jugend (Organisationsziffer 51) zuständig
Dienstgebäude Gradestraße
Haus der Teilhabe
Der Fachbereich Teilhabe der Region Hannover hilft gebündelt unter einem Dach
Innerhalb des Fachdienstes Eingliederungshilfe gibt es verschiedene Teams. Während einige Teams übergeordnet arbeiten, orientieren sich andere an den besonderen Bedürfnissen in Form von Alter, Wohnort und Art der Beeinträchtigung.
Insbesondere dann, wenn Sie noch keine Leistungen der Eingliederungshilfe durch die Region Hannover beziehen, wenden Sie sich bitte an den Teilhabeservice der Region Hannover.
Beziehen Sie bereits Eingliederungshilfeleistungen durch die Region Hannover und haben zu der laufenden Hilfe eine Frage? Oder möchten Sie sich informieren, welche Teams es sonst noch gibt?