Seit 2018 ist Sylvia Thiel Beauftragte der Region Hannover. Sie ist Ansprechpartnerin für Menschen mit Behinderung, deren Organisationen und Verbände sowie für Politik und Verwaltungen im Regionsgebiet.
Menschen mit Behinderungen haben ein Recht auf gleichberechtigte Teilhabe in allen gesellschaftlichen Lebensbereichen. Die Beauftragte setzt sich dafür ein, dass überall in der Region Hannover Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen selbstbestimmt leben können. Dies umfasst Personen, die seh- oder hörgeschädigt sind ebenso wie körperlich beeinträchtigte, geistig oder seelisch behinderte Menschen. Gesetzliche Grundlage hierfür ist das Niedersächsische Behindertengleichstellungsgesetz.
Die Behindertenbeauftragte nimmt eine wichtige Funktion zwischen Verwaltung und Betroffenen wahr, indem sie einerseits Menschen mit Behinderung Hilfeleistungen und Informationen vermittelt, andererseits auf verschiedenen Ebenen darauf hinwirkt, dass behinderte Menschen in Hannover gleichberechtigt am öffentlichen Leben teilhaben können.
Mit dieser Aufgabe sind folgende Schwerpunkte und Themen verbunden:
Barrierefreiheit
Förderung der Barrierefreiheit in allen Bereichen des öffentlichen Lebens. Die Behindertenbeauftragte wirkt darauf hin, dass öffentliche Gebäude und Anlagen, der öffentliche Personennahverkehr, aber auch Informationsquellen und Kommunikationsmittel barrierefrei konzipiert und umgesetzt werden sollen.
Für die Sicherstellung barrierefreier Zugänglichkeiten (z.B. Verkehrsanlagen oder öffentliche Gebäude und Neubauten) ist sie an Planungsverfahren, die die Belange von Menschen mit Behinderung betreffen, beteiligt.
Netzwerke und Gremienarbeit
Vorsitz des „Regionsforums für Menschen mit Behinderung“
Das Forum setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern aus Verbänden, Organisationen und Initiativen der Behindertenhilfe, Mitgliedern der Regionsverwaltung sowie zwei Mitgliedern der Regionsversammlung zusammen.
Darüber hinaus wirkt sie in verschiedenen Arbeitsgemeinschaften und Planungsprozessen zu Schwerpunkten und Kernthemen mit, wie
- Planungs- und Genehmigungsverfahren für
- die barrierefreie bauliche Gestaltung öffentlicher Anlagen und Gebäude sowie
- die barrierefreie Gestaltung und Planung des öffentlichen Nahverkehrs
- Förderung der Inklusion in Bildungs-, Ausbildungs- und Arbeitsbereichen
- Förderung von und Zusammenarbeit mit Selbsthilfegruppen und Selbsthilfeinitiativen
- die Zusammenarbeit mit in der Behindertenarbeit tätigen Gremien auf örtlicher und überörtlicher Ebene (z.B. Niedersächsischer Inklusionsrat)
sowie anlassbezogene Teilnahme an Fachausschüssen und Mitarbeit in fachbezogenen Beiräten.
Projektförderung
Projekte, die im Sinne des Nds. Behindertengleichstellungsgesetzes (NBGG) in verschiedenen Lebensfeldbereichen die Barrierefreiheit fördern, können durch die Region Hannover finanziell unterstützt werden. Die Antragsstellung und Bewilligung erfolgt über die Beauftragte für Menschen mit Behinderung. Das Antragsformular finden Sie unter:
https://www.serviceportal.region-hannover.de/nbgg