Teilhabeservice Region Hannover
Beratung und Antragstellung
Den Teilhabeservice der Region Hannover erreichen Sie jederzeit postalisch und per E-Mail sowie zu den Sprechzeiten auch telefonisch.
Teilhabeservice
Antragsverfahren:
Im Rahmen eines so genannten FallEingangsManagements (FEM) findet im Teilhabeservice der Region Hannover eine einleitende Prüfung der Zuständigkeit statt. Zudem werden die Antragsunterlagen auf Vollständigkeit geprüft.
Im weiteren Verlauf werden Ihre Antragsunterlagen vollständig an die Multiprofessionelle FallBesprechung (MFB) weitergeben. Die MFB stellt ein Austauschformat dar. An diesem nehmen Fachkräfte der Medizin, Sozialarbeit und Verwaltung teil. Hierbei handelt es sich um einen standardisierten Prozess.
Einen Antrag können Sie grundsätzlich formlos stellen. Noch schneller geht es, wenn Sie einen der folgenden Vordrucke verwenden und bitte immer die Schweigepflichtentbindung B.2 ausgefüllt und unterschrieben einreichen:
B.2 Entbindung von der Schweigepflicht
Vordruck B.2: Entbindung von der Schweigepflicht
C.8 Hinweisblatt Schweigepflicht
Hinweise zur Schweigepflicht und der Entbindung von der Schweigepflicht
B.3 Antrag auf Leistungen nach dem SGB IX – Kinder und Jugendliche –
Antrag auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch, Neuntes Buch (SGB IX) Leistungen der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche
B.4 Anlage Einkommen u. Vermögen nach dem SGB IX – Kinder und Jugendliche –
Anlage zum Antrag mit Angaben zu Einkommen und Vermögen
B.5 Antrag auf Leistungen nach dem SGB IX – Erwachsene –
Antrag auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch, Neuntes Buch (SGB IX) Leistungen der Eingliederungshilfe für volljährige Personen
B.6 Anlage Einkommen und Vermögen nach dem SGB IX – Erwachsene –
Anlage zum Antrag mit Angaben zu Einkommen, Unterhalt und Vermögen
B.21 Antrag § 35a SGB VIII – Minderjährige –
Antrag auf Gewährung von Eingliederungshilfe gemäß § 35a des Sozialgesetzbuches (SGB) VIII – Kinder- und Jugendhilfe
B.22 Antrag §§ 41, 35a SGB VIII – junge Volljährige –
Antrag auf Gewährung von Eingliederungshilfe gemäß §§ 41, 35a des Sozialgesetzbuches (SGB) VIII – Kinder- und Jugendhilfe
Haben Sie Fragen zu den Vordrucken oder sind Sie sich unsicher, welcher zutreffend ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.
Zur abschließenden Prüfung der eingliederungshilferechtlichen Voraussetzungen wird im Anschluss an die MFB im SGB IX ein gesetzlich vorgesehener Gesamt- bzw. Teilhabeplan aufgestellt. Im SGB VIII werden die jugendhilferechtlichen Voraussetzungen im Hilfeplan erfasst.
Der weitere Ablauf – bzw. wie dieser erstellt wird – ist individuell und abhängig vom Ergebnis der MFB.
In jedem Fall ist eine konkrete Ermittlung des personenzentrierten Bedarfes notwendig. Hierfür kann es im Einzelfall vorkommen, dass
a) weitere Unterlagen benötigt und angefordert werden.
b) ein persönlicher Termin notwendig ist.
Sie werden ggf. gesondert kontaktiert.
Nach Abschluss der Bedarfsermittlung erhalten Sie einen rechtsmittelfähigen Bescheid durch die Verwaltung. Von dort wird auch eine mögliche Beteiligung an den Kosten abschließend geklärt. Dies kann etwas Zeit in Anspruch nehmen.