JuHiS

Jugendhilfe im Strafverfahren

Ein Jugendstrafverfahren läuft, die Gerichtsverhandlung steht an? Hier gibt es Tipps für die Hauptverhandlung und Infos über die Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHiS), deren Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen persönlich weiterhelfen.

Tipps zur Hauptverhandlung

Ein Jugendstrafverfahren ist keine angenehme Sache. Man sollte die Gerichtsverhandlung nicht auf die leichte Schulter nehmen.

Daher:

  • Auf jeden Fall zum Verhandlungstermin erscheinen.
    Es drohen sonst deutliche Konsequenzen! Sollte man durch Krankheit oder Ähnliches tatsächlich verhindert sein, muss dies dem Gericht schnellstmöglich telefonisch mitgeteilt werden.
  • Pünktlich sein, 10 Minuten vor dem Termin erscheinen.
    So sind auch vorher noch Gespräche mit der Jugendhilfe im Strafverfahren oder ggf. dem Anwalt möglich.
  • Unbedingt nüchtern erscheinen.
    Rauschmittel zur Beruhigung helfen weder im Gerichtssaal noch sonst weiter. Während der Verhandlung benötigt man einen klaren Kopf.
  • Handy ausschalten. 
  • Angemessenes Verhalten zeigen.
    Respektvoll mit den Verfahrensbeteiligten sprechen, die Cap/Mütze absetzen, während der Verhandlung keinen Kaugummi kauen, weder essen noch trinken.
  • Keine Waffen (z. B. Taschenmesser) oder Ähnliches mitführen.
    Auch Haustiere gehören nicht in den Gerichtssaal.

Was geschieht in der Verhandlung?

  • Zu Beginn der Verhandlung erfragt die Richterin/der Richter die Personalien, dann verliest die Staatsanwaltschaft die Anklageschrift.
  • Im Anschluss erfolgt die Klärung des Sachverhaltes durch das Befragen der Angeklagten und ggf. geladener Zeuginnen und Zeugen.
  • Es folgt eine Kontrolle des Erziehungsregisters auf mögliche Vorbelastungen und im Anschluss der Bericht der Jugendhilfe im Strafverfahren.
  • Nach Stellungnahme und Sanktionsvorschlag der Staatsanwaltschaft haben die Angeklagten das letzte Wort. Sie können sich zum Beispiel äußern, wie sie heute zu der Tat stehen.
  • Zuletzt bewertet das Gericht die Sachlage und fällt eine Entscheidung.

Bei Fragen vor und nach der Verhandlung hilft die Jugendhilfe im Strafverfahren der Region Hannover.

Hier erreichst du die Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHiS):


Wer sind wir?

Wir sind Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen des Fachbereichs Jugend der Region Hannover.

Wir sind Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für

  • Jugendliche zwischen 14-18 Jahren und deren Eltern / Erziehungsberechtigte
  • Heranwachsende zwischen 18-21 Jahren

die mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind.

Wir arbeiten unabhängig von Polizei und Staatsanwaltschaft und sind keine Ermittlungsbehörde. Wir sind keine Anklägerinnen und Ankläger und keine Verteidigerinnen und Verteidiger.

Was machen wir bei der Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHiS)?

  • Wir informieren über den Verlauf des Strafverfahrens oder über eine mögliche Verfahrenseinstellung
  • Wir beraten bei Problemen und Konflikten in der Familie, in der Schule, am Ausbildungs- oder Arbeitsplatz, im Freundeskreis, usw.
  • Wir vermitteln weiterführende Hilfsangebote
  • Wir begleiten zu Gerichtsterminen und berichten dort über persönlichen Hintergrund und aktuelle Lebenssituation, das soziale Umfeld und Zukunftsperspektiven
  • Wir besprechen mögliche Maßnahmen und schlagen diese dem Gericht und der Staatsanwaltschaft vor
  • Wir vermitteln und kontrollieren Auflagen und Weisungen
  • Wir halten Kontakt bei Inhaftierung und unterstützen bei Haftentlassung und Wiedereingliederung

Was kommt nach der Verhandlung?

Sollte es nicht zu einer Verfahrenseinstellung ohne Folgen oder einem Freispruch kommen, haben Gericht und Staatsanwaltschaft verschiedene Sanktionsmöglichkeiten:

  • Verkehrsunterricht
  • Geldauflage, Wiedergutmachung
  • Sozialer Trainingskurs
  • Täter-Opfer-Ausgleich
  • Führerscheinsperre, Fahrverbot
  • Betreuungsweisung
  • Sozialstunden
  • Jugendarrest (max. 4 Wochen)
  • individuelle Auflagen und Weisungen
  • Beratungs- / Therapieauflage (Sucht, Job usw.)

Zum Herunterladen und Teilen

Möglicher Ablauf: Nach einer Straftat nimmt die Polizei Ermittlungen auf. Die Staatsanwaltschaft kann sich zur Anklage entscheiden. Bereits vor der Gerichtsverhandlung kann die JuHiS (Jugendhilfe im Strafverfahren) helfen und beraten. Ergebnis der Gerichtsverhandlung kann ein Freispruch oder die Verurteilung und Strafe sein. Den Weisungen und Auflagen des Gerichts sollte gefolgt werden. Auch nach dem gerichtlichen Verfahren können die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen der JuHiS vermitteln und unterstützen.