(LEQ)

Leistungs-, Entgelt- und Qualitäts­ent­wicklungs­verein­barungen

Verhandlungen mit dem Fachbereich Jugend – Jugendhilfeleistungen (SGB VIII)

Leistungs-, Entgelt-, und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen

Die pädagogischen Fachkräfte verhandeln mit den freien Trägern der Jugendhilfe (Leistungserbringenden) sowie spitzenverbandgestützten Verhandlungspartnern deren Leistungen im Bereich der ambulanten, teil- und stationären Jugendhilfe (SGB VIII) für die Region Hannover. Die Verhandlungen werden in Kooperation mit den Fachkräften der wirtschaftlichen Jugendhilfe geführt. 

Der Arbeitsbereich LEQ ist Bindeglied zwischen den Fachdiensten des Fachbereichs Jugend, zu denen unter anderem der Allgemeine Sozialdienst (ASD) zählt sowie zu dem Fachbereich Teilhabe, zu dem der Fachdienst Eingliederungshilfe gehört und den freien Trägern der Jugendhilfe.

Weitere Aufgaben sind zudem:

  • Fachkräfteprüfungen (§ 72 SGB VIII)
  • Leitung, Organisation und Moderation von Arbeits- und Planungsgruppen zur Qualitätsentwicklung und zielorientierten Steuerung der Jugendhilfe in Kooperation mit Trägern der öffentlichen (Jugendamt) und freien Jugendhilfe.
  • Mitwirkung bei Entscheidungen zur grundsätzlichen Ausrichtung sowie bei der Koordination der Gesamtplanung des Fachbereichs Jugend.
  • Beteiligung an landesweiten Qualitätsentwicklungsprojekten zur Implementierung von Qualitätsstandards in unterschiedlichen Arbeitsfeldern der Jugendhilfe.
  • Beschaffung, Aufbereitung und Interpretation von (entscheidungsrelevanten) Zahlen, Daten und Informationen auch im Hinblick auf kostenrelevante Entwicklungen in der Jugendhilfe
  • Teilnahme und Vertretung des öffentlichen Jugendhilfeträgers sowie Mitarbeit in (übergeordneten / überregionalen) Gremien und Ausschüssen der Jugendhilfe, wie z.B. Fach-AG´s (§ 78 SGB VIII), Landesjugendamt, Niedersächsischer Landkreistag.
  • Wahrnehmung von Schieds- und Klageverfahren.

Ziele:

  • (Weiter-)Entwicklung fachlicher Standards der Jugendhilfe.
  • Einhaltung der Beteiligungsrechte und –möglichkeiten von jungen Menschen und deren Familien.
  • Sicherstellung des Kinderschutzes.
  • Gemeinsame Qualitätsentwicklung mit freien Trägern der Jugendhilfe.
  • Abschluss einer LEQ als öffentlich-rechtlicher Vertrag. 

Zielgruppe:

  • Öffentliche und freie Träger der Jugendhilfe
  • Fachkräfte
  • Bürgerinnen und Bürger