Verfahren Sprachstandsmonitoring

2. Sprachstandsfeststellung in der Kita

Sprachstandsfeststellung in der Kita: Kapitel 2 von 8 im Monitoringverfahren

15 bis 18 Monate vor der Einschulung

Gesetzliche Vorgaben

Gemäß § 14 NKiTaG sollen alle Kinder ein Sprachstandsfeststellungsverfahren im letzten Jahr vor der Einschulung durchlaufen, die im folgenden Jahr eingeschult werden können. Dieses Verfahren soll spätestens mit Beginn des Kindergartenjahres, das der Schulpflicht unmittelbar vorausgeht, erfolgen.

Kinder,

  • deren Schulbesuch um ein Jahr hinausgeschoben wurde oder
  • die vom Schulbesuch zurückgestellt worden sind, müssen mit Beginn des Kindergartenjahres, das ihrer Einschulung unmittelbar vorausgeht, das Sprachstandsfeststellungsverfahren wiederholen.

Ziel des Verfahrens ist die sichere Identifizierung von Sprachförderbedarfen spätestens ein Jahr vor der Einschulung sowie eine sich daran anschließende optimale Unterstützung betroffener Kinder durch gezielte individuelle Fördermaßnahmen im letzten Kindergartenjahr. Anforderungen an das Verfahren zur Sprachstandsfeststellung werden im Gesetz nicht gestellt. Die Kindertageseinrichtungen können ihre im Rahmen der alltagsintegrierten Sprachbildung und -förderung genutzten Instrumente zur Beobachtung, Reflexion und Dokumentation auch für die vorschulische Sprachstandsfeststellung nutzen. 

Empfehlungen zum Verfahren der Sprachstandsfeststellung

Die häufig im Rahmen der alltagsintegrierten Sprachbildung und -förderung genutzten informellen Beobachtungsverfahren (Verfahren, die nur auf Wahrnehmungen basieren) sind nicht in der Lage, Förderbedarfe valide (sicher, da messtheoretisch gültige Ergebnisse) zu ermitteln und zu konkretisieren. Aussagekräftige Ergebnisse über die sprachliche Entwicklung von Kindern sind nur dann gegeben, wenn die Gütekriterien Objektivität (Unabhängigkeit der Testergebnisse von der Person, die den Test durchführt), Validität (Gültigkeit des Messinstrumentes) und Reliabilität (Zuverlässigkeit der Messwerte) des Beobachtungsverfahrens erfüllt sind.

Erst die Erhebung von Sprachförderbedarfen mit einem verlässlichen Instrument schafft die Sicherheit, Risikoentwicklungen zuverlässig zu ermitteln.

Daher empfiehlt die Region Hannover im letzten Jahr vor der Einschulung als Ergänzung zu den Kita-eigenen Verfahren, das Verfahren „Linguistische Sprachstandserhebung – Deutsch als Zweitsprache (LiSe-DaZ) sowie Deutsch als Muttersprache (LiSe-DaM)“ von Schulz und Tracy (2011) zu nutzen.

Folgendes Vorgehen wird empfohlen:

  • Um rechtzeitig die Weichen zur individuellen Unterstützung vorliegender Förderbedarfe zu stellen, sollte das Sprachstandsfeststellungsverfahren zeitgleich mit der Anmeldung in den Grundschulen, schon 15 – 18 Monate vor Schulbeginn, also im Zeitraum Februar bis April erfolgen.
  • Kinder mit einer unauffälligen Sprachentwicklung durchlaufen weiterhin die Kita-eigenen Verfahren.
  • Kinder mit bereits erkannten oder vermuteten Förderbedarfen durchlaufen das Verfahren „Linguistische Sprachstandserhebung – Deutsch als Zweitsprache (LiSe-DaZ) sowie Deutsch als Muttersprache (LiSe-DaM)“.

Informationen zu "LiSe-DaZ / LiSe-DaM"

„LiSe-DaZ / LiSe-DaM“ bewerten sprachliche Leistungen vor dem Hintergrund der Kontaktdauer mit der deutschen Sprache. Die Normierung orientiert sich neben dem Alter des Kindes auch an der Kontaktdauer zur Zweitsprache Deutsch. Der Test ist auch für Kinder mit Deutsch als Erstsprache geeignet. Die spezifischen Erstsprachen der Kinder sind für den Test unbedeutend.

Der Test kann bei DaZ-Kindern (Deutsch als Zweitsprache) im Alter von 3;00 bis 7;11 Jahren und 0 bis 71 Kontaktmonaten mit dem Deutschen eingesetzt werden. Für DaM-Kinder (Deutsch als Muttersprache) ist er für die Altersspanne 3;00 bis 6;11 Jahren geeignet.

„LiSe-DaZ / LiSe-DaM“ erfasst anhand kindlicher Spontanäußerungen die produktiven Fähigkeiten in den Bereichen Satzstruktur (Satzklammer, Subjekt-Verbkongruenz, Nebensätze) und Kasus sowie das Verstehen von Verbbedeutungen, W-Fragen und Negation. Der Test besteht aus insgesamt sieben Subtests mit entsprechenden Bildkarten.

Das Testmaterial ist kindgerecht gestaltet. Die Handpuppe „Fine“ führt spielerisch durch den Test. Des Weiteren überzeugt „LiSe-DaZ / LiSe-DaM“, da es im Manual unterschiedliche Förderszenarien anhand von Beispieldialogen aufzeigt, die sich an den Kategorien des Untertests orientieren.

Als Ergänzung zu den schon etablierten Beobachtungsinstrumenten in der alltagsintegrierten Sprachbildung und -förderung steht dem pädagogischen Personal somit ein standardisiertes Verfahren zur Verfügung, das über die vorschulische Sprachstandserhebung hinaus auch bei besorgniserregenden Entwicklungsverläufen zu früheren Zeitpunkten valide Aussagen bieten kann.

Die Region Hannover

  • trägt die Kosten der Grundausstattung (Testbox mit Manual, Handpuppe Schnecke, Bildkarten und einmalig alle Protokollbögen) für die sukzessive Einführung in den Kitas, die dieses Instrument anwenden werden,
  • leistet in Form von Fortbildungen zum Thema „LiSe-DaZ / LiSe-DaM - Erfassung der Sprachkompetenz spätestens ein Jahr vor der Einschulung“ Unterstützung bei der Einführung und Anwendung dieses Sprachfeststellungsverfahrens und
  • überreicht die Test-Boxen, wenn die Kitas an den oben genannten Schulungen teilgenommen haben.

Literatur

Schulz, P. / Trayc, R.: LiSe-DaZ. Linguistische Sprachstandserhebung - Deutsch als Zweitsprache. Göttingen, Bern, Wien, Paris, Oxford, Prag, Toronto, Campridge MA, Amsterdam, Kopenhagen, Stockholm 2011

Informationen zu den Fortbildungen "LiSe-DaZ / LiSe-DaM – Erfassung der Sprachkompetenz spätestens ein Jahr vor der Einschulung"

Interessierte Träger oder Kindertageseinrichtungen wenden sich bitte für weitere Auskünfte an:
Region Hannover
Team Tagesbetreuung für Kinder
Juliane Korves
Telefon: +49 511 61623043
E-Mail: Juliane.Korves@region-hannover.de

2. Sprachstandsfeststellung in der Kita

Hintergrundinformationen

Hintergrundinformationen zu den verschiedenen Arten von Erhebungs- verfahren zur Sprachstandsfeststellung

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