Verfahren Sprachstandsmonitoring

3. Entwicklungsgespräche

Entwicklungsgespräche: Kapitel 3 von 8 im Monitoringverfahren

Entwicklungsgespräche zur individuellen Sprachförderung im Jahr vor der Einschulung. Bis Ende Mai im vorletzten Kita-Jahr.

Gesetzliche Vorgaben

Seit der 2018 erfolgten Novellierung des KiTaG ist die Durchführung von Entwicklungsgesprächen mit allen Erziehungsberechtigten gesetzlich verankerte Aufgabe der Kitas (vgl. § 4 Abs. 2 NKiTaG).

Gegenstand der Entwicklungsgespräche sind allgemein die regelmäßigen Beobachtungen, Reflexionen und Dokumentationen des kindlichen Entwicklungs- und Bildungsprozesses. Das Entwicklungsgespräch im Jahr vor der Einschulung fokussiert besonders die sprachliche Entwicklung des Kindes.

Stellt die Kita im Rahmen der Sprachstandsfeststellung einen besonderen Sprachförderbedarf im letzten Jahr vor der Einschulung fest, so wird dieser in diesem Entwicklungsgespräch mit den Eltern des Kindes thematisiert. Es ist wichtig, im Rahmen einer praktizierten Erziehungspartnerschaft auch den Beobachtungen und Sichtweisen der Eltern im Gespräch genügend Raum zu geben. Die Förderplanung und Fördermaßnahmen sind mit den Eltern abzustimmen. Spätestens nach sechs Monaten sollte mit den Eltern ein weiteres Entwicklungsgespräch geführt werden. In Einzelfällen kann dies auch häufiger notwendig sein. (vgl. FAQ im Bereich Sprachförderung 18. Februar 2019, S. 5, Nds. MK)

Für bereits in der Kita betreute Kinder empfiehlt das Niedersächsische Kultusministerium in seinen FAQ´s zur Vorschulischen Sprachförderung, das Entwicklungsgespräch bereits zum Ende des vorletzten Kindergartenjahres vor dem Schulbesuch durchzuführen, um eine individuelle sprachliche Förderung bereits zu Beginn des neuen Kindergartenjahres anbahnen zu können. (ebd. S. 4)

Bitte beachten:

  • Das Entwicklungsgespräch ist zu Beginn des Kindergartenjahres, das der Einschulung unmittelbar vorausgeht, zu wiederholen, wenn der Schulbesuch eines Kindes nach § 64 Abs. 1 Satz 2 NSchG um ein Jahr hinausgeschoben oder das Kind nach § 64 Abs. 2 NSchG vom Schulbesuch zurückge stellt wurde.
  • „Um auch Kinder zu erfassen, die erst mit Beginn ihres letzten Kindergartenjahres vor der Einschulung eine Kita besuchen, sieht das Gesetz vor, dass spätestens mit Beginn des letzten Kindergartenjahres vor der Einschulung zukünftig ein Entwicklungsgespräch zu führen ist, das bei festgestelltem Förderbedarf eines Kindes auch der Planung einer individuellen und differenzierten Sprachförderung für Kinder mit besonderem Sprachförderbedarf dient.“ (ebd. S. 3 - 4)

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Ergänzende freiwillige Sprachförderuntersuchung durch das Team Sozialpädiatrie und Jugendmedizin der Region Hannover

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Die nachfolgenden Ausführungen basieren vorrangig auf der Veröffentlichung von Prof. Dr. Malte Mienert und Heidi Vorholz: Entwicklungsgespräche mit Eltern...

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Weiterführende Literatur

Diakonie Kurhessen-Waldeck: Pädagogische Kinderakte. Arbeitshilfe mit Kopiervorlagen. Februar 2010. Seite: 30 – 34.

Groot-Wilken, Bernd: Entwicklungsgespräche in der Kita. Verlag Herder GmbH, 2017.

Inés Brock: Frühpädagogische Fachkräfte und Eltern - Psychodynamische Aspekte der Zusammenarbeit. Eine Expertise der Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte (WiFF). München 2012.

Tina Friederich: Zusammenarbeit mit Eltern - Anforderungen an frühpädagogische Fachkräfte. Eine Expertise der Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte (WiFF). München 2012.