Verfahren Sprachstandsmonitoring

7. Weitere Entwicklungsgespräche

Weitere Entwicklungsgespräche: Kapitel 7 von 8 im Monitoringverfahren

Weitere Entwicklungsgespräche zur Individuellen Sprachförderung im Jahr vor der Einschulung

Gesetzliche Vorgaben

Das Niedersächsische Kultusministerium empfiehlt in seinen FAQ´s zur Vorschulischen Sprachförderung, dass nach dem ersten Entwicklungsgespräch im Jahr vor der Einschulung spätestens nach sechs Monaten ein weiteres Entwicklungsgespräch geführt werden soll. In Einzelfällen kann dies auch häufiger notwendig sein. (vergleiche Niedersächsisches Kultusministerium, FAQ im Bereich Sprachförderung Februar 2019, Seite 5)

"Die Zusammenarbeit mit Eltern ist für die Sprachbildung und Sprachförderung von Kindern im Elementarbereich sehr wichtig. Die Erziehungs- und Bildungspartnerschaft zwischen Eltern und pädagogischen Fachkräften umfasst insbesondere den Austausch von Erfahrungen. Gespräche mit Eltern
können zu jedem Kind wichtige Informationen liefern, die für einen erfolgversprechenden Förderansatz bedeutungsvoll sein können." (ebenda, Seite 5)