Hier geht es um das wertvolle und lebenswichtige Nass: Die meisten Aufgaben der Gewässerschutzteams der Region Hannover sind in der Wassergesetzgebung geregelt. Darüber hinaus befassen sich die Fachleute mit vielen weiteren Themen rund um Wasser und Abwasser. Sie sind zum Beispiel zuständig, wenn es um die Abwasserbeseitigung oder die Genehmigung von Kleinkläranlagen geht. Die Benutzung, der Aus- und Umbau sowie die Unterhaltung von Gewässern liegen ebenso in ihrem Aufgabenbereich wie das Ausweisen und Festsetzen von Überschwemmungs- und Wasserschutzgebieten.
Die Mitarbeitenden der Gewässerschutzteams beobachten die Gewässer im Regionsgebiet. Falls Gewässer verschmutzt wurden, ergreifen sie die passenden Maßnahmen zur Gefahrenabwehr. Das Team überwacht zudem die Gewässergüte in den Fließgewässern mit höherer ökologischer Bedeutung. Der Bodenabbau (Sand, Kies, Ton, Torf und ähnliches) unterliegt ebenfalls in der Regel der Genehmigungspflicht und wird – solange keine Sprengungen erforderlich sind – in der Region Hannover behördlich geregelt. Die Fachleute ordnen auch das zeitweilige Absenken des Grundwassers bei Baumaßnahmen an.