Richtlinie der Region Hannover für die Gewährung von Zuwendungen für die Theaterpädagogik

 in den Jahren 2024-2026

1.      Zuwendungszweck und Rechtsgrundlage

1.1    Die Region Hannover fördert die Vielfalt der kulturellen Angebote in ihrem Gebiet und hat sich zum Ziel gesetzt, diese in angemessener Qualität zu erhalten, weiterzuentwickeln und allen Menschen in ihrer Diversität zugänglich zu machen. Die Region Hannover gewährt Zuwendungen im Rahmen der dafür zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

1.2    Die Region Hannover gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Richtlinie und der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen. Eine Förderung setzt voraus, dass diese ggf. beihilferechtskonform erfolgen kann.

1.3    Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Region Hannover entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen über die eingereichten Anträge im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

 

2.      Ziele der Förderung

Die Förderung dient der Stärkung von Theatern und Anbieter*innen theaterpädagogischer Leistungen, um nachhaltige theaterpädagogische Arbeit in der Region Hannover zu schaffen, zu entwickeln und zu sichern, insbesondere in ländlichen Räumen.

 

3.      Gegenstand der Förderung

3.1    Die Region Hannover fördert in ihrem Gebiet, vorrangig in den Umlandkommunen, Theater und professionelle Anbieter*innen theaterpädagogischer Leistungen.

3.2    Förderfähig sind:

  • die Durchführung von theaterpädagogischen Vermittlungsangeboten professioneller Anbieter*innen
  • die Durchführung von theaterpädagogischen Konzeptionen, an denen die Zielgruppe aktiv beteiligt ist, und die über den Bewilligungszeitraum wiederholt durchgeführt werden
  • die Durchführung von theaterpädagogischen Vorhaben, die über mehrere Monate prozesshaft und partizipativ eine Abschlusspräsentation entwickeln
  • Kooperationen von professionellen Anbieter*innen theaterpädagogischer Leistungen mit weiteren Akteur*innen in den Bereichen darstellender Kunst (auch Amateurtheatern)

3.3    Nicht förderfähig sind:

  • Angebote, bei denen die Zielgruppe nicht selbst aktiv beteiligt ist (z.B. Vorträge, Einführungen, Nachgespräche o.ä.)
  • Vorhaben, die bereits Zuwendungen aus anderen Förderetats der Region Hannover erhalten
  • Angebote zur künstlerischen Grundausbildung, zur Berufsvorbereitung, beruflichen Aus- oder Weiterbildung in der Darstellenden Kunst

 

4.      Antragsberechtigte

4.1    Antragsberechtigt sind juristische Personen privaten Rechts, z.B. eingetragene Vereine (Satzungszweck: Kunst und Kultur) und GbR. Die Antragsberechtigung setzt weiter voraus, dass die Antragstellenden als Anbieter*innen theaterpädagogischer Leistungen diese Leistungen in der Region Hannover durchführen.

4.2    Nicht antragsberechtigt sind insbesondere juristische Personen des öffentlichen Rechts und Religionsgemeinschaften.

 

5.      Zuwendungsvoraussetzungen

5.1    Die Förderung von Anbieter*innen im Bereich Theaterpädagogik setzt voraus:

  • professionelles künstlerisches und theaterpädagogisches Fachpersonal
  • ein theaterpädagogisches Gesamtangebot
  • Zugang zu einer dem Vorhaben angemessenen, professionell ausgestatteten Bühne

5.2    Die Gewährung einer Zuwendung setzt voraus, dass mit der Durchführung des Projektes im Zeitpunkt des Erlasses eines Zuwendungsbescheides noch nicht begonnen wurde. Das bedeutet, dass ein Projekt, für das eine Zuwendung nach dieser Richtlinie beantragt wird, erst nach der Bekanntgabe eines Zuwendungsbescheides durchgeführt werden kann. Der Abschluss von projektbezogenen Verträgen und projektbezogenen Auftragserteilungen, die Voraussetzung für die Durchführung sind, schließt eine Förderung nicht aus, sofern ein Vertragsabschluss/eine Auftragserteilung nach dem Datum der Antragstellung erfolgt.

 

6.      Bewilligungszeitraum

Die Zuwendung wird als dreijährige Förderung im Zeitraum 2024-2026 gewährt. Der im Zuwendungsbescheid festgelegte Bewilligungszeitraum (d.h. Durchführungszeitraum) endet spätestens zum 31.12.2026. In begründeten Ausnahmefällen kann eine Verlängerung des Bewilligungszeitraumes auf schriftlichen Antrag gewährt werden. Der Antrag muss vor dem Ablauf des Bewilligungszeitraumes gestellt werden.

 

7.      Art, Umfang und Höhe der Zuwendung

7.1    Die Zuwendung wird als Festbetragsfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung gewährt. Die Gewährung der Förderung erfolgt mittels eines Zuwendungsbescheides.

7.2    Die Höhe der Zuwendung wird von der Region Hannover im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel festgelegt. Die maximale jährliche Zuwendungshöhe beträgt 30.000 €.

7.3    Nur die für die Erfüllung des Zuwendungszwecks notwendigen Ausgaben sind zuwendungsfähig.

7.4    Nicht zuwendungsfähig sind insbesondere:

  • Honorare für Künstler*innen, die ausschließlich an einer abschließenden Präsentation mitwirken
  • Grundstückskosten, Rückstellungen, Abschreibungen, kalkulatorische Kosten, Rückzahlung von Darlehen, Zinsen und Kautionen.
  • die Umsatzsteuer sofern eine Vorsteuerabzugsberechtigung vorliegt.

 

8.      Antragstellung und Bewilligungsverfahren

8.1    Anträge sind unter Beifügung der im Antragsformular angeforderten Anlagen beim Team Kultur der Region Hannover bis zum 15. August 2023 zu stellen. Die Antragstellung erfolgt auf dem unter www.kulturfoerderung-region-hannover.de bereitgestellten Formular. Ein ausgedrucktes Exemplar des Antrags ist mit Unterschrift zu der vorgenannten Antragsfrist bei der Region Hannover, Team Kultur, Hildesheimer Str. 20, 30169 Hannover, einzureichen. Auch eine Online-Antragstellung über das Serviceportal Region Hannover (www.serviceportal.region-hannover.de) ist bis zum 15. August 2023 möglich. Es gilt das Eingangsdatum bei der Region Hannover.

8.2    Die Region Hannover bewertet die fristgerecht eingegangenen Anträge und entscheidet über die Förderung und Zuwendungshöhe.

8.3    Die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) werden Bestandteil des Zuwendungsbescheides.

8.4    Es können auch bei anderen Institutionen Fördermittel beantragt werden.

 

9.      Auszahlung, Verwendungsnachweis, Hinweis auf Förderung

9.1    Die Zuwendung wird nach Mittelabruf ausgezahlt. Die jährliche Zuwendungssumme in der benötigten Höhe muss spätestens bis zum 30.11. vollständig abgerufen worden sein.

Die Zuwendung ist erstmalig abrufbar, sobald der Zuwendungsbescheid bestandskräftig ist. Im zweiten und dritten Jahr der Förderung kann der Mittelabruf nach Vorlage des Zwischenverwendungsnachweises des Vorjahres erfolgen.

9.2    Bis jeweils zum 28.02.2025 und 28.02.2026 ist ein Zwischenverwendungsnachweis für das vorangegangene Jahr vorzulegen. Der Verwendungsnachweis ist bis zum 28.07.2027 vorzulegen. Näheres regelt der Zuwendungsbescheid.

9.3    Die Ausgaben müssen genau bezeichnet und belegt werden. Für den Mitteleinsatz gilt der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Die allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) sind zu beachten.

9.4    Auf die Förderung durch die Region Hannover ist mit dem jeweils gültigen Re-gionslogo (Wort-Bild-Marke) im Internet, auf Social-Media-Plattformen und in Print-Veröffentlichungen hinzuweisen.

 

10.    Widerruf, Erstattungsanspruch

10.1  Der Widerruf und der Erstattungsanspruch richten sich nach § 49 f. Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG).

10.2  Die Region Hannover behält sich den Widerruf gemäß § 49 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 VwVfG vor für den Fall der Beantragung oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder der Ablehnung der Eröffnung mangels Masse sowie für den Fall, dass die Angaben im Antragsverfahren unvollständig oder unrichtig waren.

10.3  Der Bescheid kann gemäß § 49 Abs. 3 VwVfG insbesondere dann ganz oder teilweise auch mit Wirkung für die Vergangenheit widerrufen werden, wenn die Leistung nicht, nicht alsbald nach der Erbringung oder nicht mehr für den bestimmten Zweck verwendet wird, oder eine Auflage nicht oder nicht innerhalb einer gesetzten Frist erfüllt wird.

 

11.    Inkrafttreten

Diese Richtlinie tritt am 15.07.2023 in Kraft und ist gültig für Vorhaben, die im Zeitraum 01.01.2024-31.12.2026 durchgeführt werden.

 

Die Richtlinie als pdf