2. Förderung von Vorhaben der Kulturellen Bildung

  

Die Region Hannover fördert Vorhaben der Kulturellen Bildung aus den Sparten Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Film, Fotografie, Literatur, Medien, Museum und Musik

Die Region Hannover fördert in ihrem Gebiet, vorrangig in den Umlandkommunen, Vorhaben der Kulturellen Bildung, die aus den künstlerischen Sparten Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Film, Fotografie, Literatur, Medienkunst, Museum und Musik entstehen können.

Antragsberechtigt sind Kultureinrichtungen (zum Beispiel Kulturvereine, GbR). Natürliche Personen sind nicht antragsberechtigt.

Kulturelle Bildungsvorhaben können bis zu einer Summe von 10.000 € gefördert werden. Die maximale Förderquote beträgt 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Förderfähig sind:

  • Die Entwicklung und Umsetzung von Konzeptionen und Jahresprogrammen in vorzugsweise mehreren Terminblöcken, wobei die Zielgruppe aktiv beteiligt sein sollte.
  • Kooperationen unterschiedlicher Kulturakteur*innen und Kulturinstitutionen zur Umsetzung gemeinsamer Angebote der Kulturellen Bildung
  • Weiterbildungsangebote von Kulturinstitutionen und Kulturakteuren zum Zweck der Selbstprofessionalisierung in den Bereichen Organisation, Veranstaltungsplanung, Weiterbildung im Ehrenamt
  • Investitionen können bis zu einem Betrag von insgesamt 3.000 € gefördert werden, sofern sie einen konkreten Bezug zum beantragten Vorhaben der kulturellen Bildung haben. Baumaßnahmen werden nicht gefördert.

Antragsschluss

31.03. für Vorhaben, die ab Mai des Antragsjahres beginnen