Neben der Regionsversammlung ist der Regionsausschuss das zweite Organ mit eigener Entscheidungskompetenz, dem bestimmte Aufgaben zur eigenen Entscheidung zugewiesen sind.
Der Regionsausschuss bereitet die Beschlüsse der Regionsversammlung vor. Er besteht aus dem*der Regionspräsident*in und zehn stimmberechtigten Regionsabgeordneten.
Fraktionen und Gruppen ohne stimmberechtigtes Mitglied können eine*n Abgeordnete*n mit beratender Stimme in den Regionsausschuss entsenden.
Der Regionsausschuss tagt grundsätzlich nicht öffentlich; deshalb finden Sie hier auch keine Einladungen und Tagesordnungen.