Naturschutz

Wolfschutzzäune im Landschaftsschutzgebiet erlaubt

Dem Schutzinteresse von Weidetierhaltern wird Rechnung getragen. Die Region Hannover weist darauf hin, dass Wolfsschutzzäune auch in Landschaftsschutzgebieten zulässig sind.

Auch in der Region Hannover reißen Wölfe nicht nur Wild- sondern auch Nutztiere wie Schafe oder Ziegen. Einen wirksamen Schutz vor diesen Rissen können feste Weidezäune bieten, die vom Land Niedersachsen gefördert werden. Aufgrund der zunehmenden Wolfsrisse bei Weidetieren in der Region Hannover (33 bestätigte Fälle in 2020) weist die Dezernentin für Umwelt, Planung und Bauen der Region Hannover, Christine Karasch, darauf hin, dass diese Zäune auch in Landschaftsschutzgebieten zulässig sind: "Wolfsschutzzäune sind von der Verboten in den jeweiligen Schutzverordnungen als landschaftstypische und ortsübliche Zäune freigestellt. Sofern ihre Errichtung unter einem Erlaubnisvorbehalt steht, wird die Erlaubnis entsprechend von der Unteren Naturschutzbehörde erteilt."
Die Region Hannover reagiert mit dieser Klarstellung auf anderslautende Aussagen von Tierhaltern. „Selbstverständlich muss den Schutzinteressen der Weidetierhalterinnen und -halter auch in Landschaftsschutzgebieten Rechnung getragen werden.“

In neueren Verordnungen ist dies ausdrücklich in die Regelung mit aufgenommen worden. So heißt es zum Bespiel im Entwurf für das neue Naturschutzgebiet „Leineaue zwischen Hannover und Ruthe“ wörtlich: "Freigestellt ist die ordnungsgemäße landwirtschaftliche Bodennutzung unter Beachtung der Grundsätze der guten fachlichen Praxis im Sinne des § 5 Abs. 2 BNatSchG einschließlich der dafür erforderlichen Errichtung und Unterhaltung von landschaftstypischen Weidezäunen aus Holzpfählen oder von notwendigen wolfsabweisenden Zäunen im Sinne der Richtlinie Wolf (RdErl. d. MU v. 15. 5. 2017 — 26-04011/01/010 oder neuer)."

"Eine nachgewiesene ausreichende Prävention (Mindestschutz) zum Schutz der Herde ist aktuell für die beim Land geltend zu machenden Entschädigungsansprüche erforderlich Auch in der neuen Wolfverordnung des Landes, die im Entwurf derzeit in der Verbändeanhörung ist, wird eine solche Schutzvorkehrung für andere Maßnahmen wie Vergrämung oder Entnahmen vorausgesetzt werden."

Die Dezernentin rät daher Tierhaltern in betroffenen Gebieten, die Weidezäune nach den jeweiligen Anforderungen des Bundeslandes wolfsicher zu gestalten und die hierfür erforderlichen Zuwendungen beim Land zu beantragen.

veröffentlicht: 08.09.2020