Verkehrsplanung
Über 150 Millionen Euro für den Ausbau von Straßen und Radwegen
Region Hannover legt ihr Bauprogramm für die kommenden Jahre vor.
Als Straßenbaulastträgerin ist die Region Hannover für insgesamt 610 Kilometer Kreisstraßen, 330 Kilometer begleitende Radwege und rund 150 Brücken im Regionsgebiet verantwortlich.
Auch in den kommenden Jahren soll deshalb weiter gebaut, saniert und grunderneuert werden.
Für die Jahre 2022 bis 2025 stehen 26 Radwege, 23 Ortsdurchfahrten und 19 Brücken auf der Prioritätenliste der sogenannten investiven Straßenbaumaßnahmen.
Über 150 Millionen Euro eingeplant
Für das Bauprogramm sind insgesamt über 150 Millionen Euro eingeplant, davon allein ca. 13 Millionen Euro für die Sanierung der Kreisstraße 347 zwischen der Kernstadt Neustadt und Mardorf sowie der Neuanlage eines begleitenden Radweges.
Für den Ausbau der Wirtschaftswege am Mittellandkanal sind 17,5 Millionen Euro vorgesehen. Weitere 16 Millionen Euro stehen zusätzlich für die Behebung von Fahrbahnschäden bereit.
Verbesserte und sichere Führung des Radverkehrs
Ein besonderer Schwerpunkt liegt bei den Sanierungsvorhaben in Ortsdurchfahrten auf eine verbesserte und sichere Führung des Radverkehrs.
"Wir wollen den allgemeinen Zustand der Kreisstraßen möglichst auf einem stabilen, befriedigenden Niveau halten und zugleich die Verkehrssicherheit durch den Bau neuer Radwege, die Erneuerung vorhandener Radwege oder die Ausweisung von Radfahr- und Schutzstreifen erhöhen", betonte Conrad Vinken, Leiter des Fachbereichs Verkehr der Region Hannover.
In diesem Jahr hat die Region Hannover bereits diverse Maßnahmen abgeschlossen wie den Ausbau der Ortsdurchfahrt Wennebostel, die Sanierungen in Ostermunzel und Thönse, die neuen Radwege zwischen Bissendorf und Scherenbostel, Thönse und Wettmar, Thönse und Engensen und zeitnah auch von Schwüblingsen nach Dollbergen.
Für 2022 stehen u.a. folgende Projekte auf der Agenda:
- K 112 OD Heeßel, Sanierung
- K 113 OD Isernhagen F.B und K.B., Ausbau
- K 117 OD Großburgwedel (Fuhrberger Straße), Ausbau
- K 356 OD Gümmer, Ausbau
Das „Vorrangnetz für den Alltagsradverkehr“ soll auf einer Gesamtlänge von 800 Kilometern die zentralen Orte der Städte und Gemeinden erschließen und miteinander verbinden. Neben dem „Lückenschluss“ (Neubau) hat vor allem der Ausbau (Breite und Belag) Vorrang. Konkret plant die Region für nächstes Jahr drei Maßnahmen:
- K 112 Heeßel – Burgdorf, Ausbau Radweg
- K 214 Eldagsen – Völksen, Radwegneubau
- K 226 OD Ihme Roloven – OD Hiddestorf, Fahrbahnsanierung und Radwegneubau
Weiterer Schwerpunkt: Radwegbrücken
Ein weiterer Schwerpunkt der Baumaßnahmen der Region Hannover liegt im Neu- bzw. Ersatzbau von Radwegbrücken:
In 2022 sollen insgesamt fünf Maßnahmen begonnen bzw. umgesetzt werden:
- BW 114/2 Neubau der Radwegbrücke über die Wietze bei Altwarmbüchen
- BW 214/2 Neubau der Radwegbrücke über die Haller
- K 221 Hemmingen, Ersatzneubauwerk Radwegbrücke
- K 222 Wilkenburg – Harkenbleck, Ersatzneubauwerk
- BW 226/5 Neubau Brücke über die Arnumer Landwehr
"Da für kommenden Jahre nach derzeitigem Kenntnisstand die Förderung der Maßnahmen durch das Land nicht gesichert ist, werden alternative Förderquellen immer wichtiger, um die für die Verkehrswende erforderlichen Projekte umsetzen zu können", darauf wies Wiebke Schepelmann, Leiterin des Teams Infrastruktur Straße der Region Hannover hin.
Für den Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur sollen daher auch wieder Gelder aus Förderprogrammen wie der Kommunalrichtlinie oder "Klimaschutz durch Radverkehr" vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) oder dem "Modellvorhaben Rad" beantragt werden.
Kriterien für die Aufnahme von investiven sowie nicht investiven Maßnahmen in die Prioritätenliste der Region Hannover
- Die bauliche Notwendigkeit (abgängige Fahrbahnen, Radwege und Brücken),
- die Erhöhung der Verkehrssicherheit (u. a. Radwege mit hoher Priorität, Überprüfung der Führungsform der Radfahrenden innerorts),
- der notwendige, zeitliche Vorlauf für die verlässliche Abstimmung mit den von den Maßnahmen Betroffenen (Städte, Gemeinden, Versorgungsträger),
- der für die Planung und Planfeststellungsverfahren notwendige zeitliche Vorlauf, die verlässliche Beantragung für die Aufnahme der Maßnahmen in das Mehrjahresprogramm des Gemeinde-Verkehrs-Finanzierungs-Gesetzes bzw. der Nachfolgeregelung,
- der notwendige Grunderwerb,
- die kontinuierliche Auslastung der Entwurfs-, Bauvorbereitungs- und Bauaufsichtskapazitäten,
- der effiziente Einsatz von Haushaltsmitteln (bei Durchführung von Ausbaumaßnahmen können umfangreiche Unterhaltungsmitteln eingespart werden).
Weitere Infos sind der Beschlussdrucksache zu entnehmen.
(Veröffentlicht am 14. September 2021)