Geflügelpest
Seit Donnerstag: Aufstallungspflicht in den OT Uetze und Eltze
Ausbruch im Landkreis Gifhorn / Teile von Uetze fallen in die Überwachungszone
Ausbruch im Landkreis Gifhorn / Teile von Uetze fallen in die Überwachungszone
Nachdem es in einem Geflügelbestand in der Gemeinde Müden im Landkreis Gifhorn ein Ausbruch der Geflügelpest gab, ordnet die Region die Aufstallungspflicht in den Ortsteilen Uetze und Eltze der Gemeinde Uetze an. Diese Gebiete der Region Hannover fallen in die Überwachungszone, die mit einem Radius von mindestens zehn Kilometern um den von der Geflügelpest betroffenen Bestand in Müden festgelegt wird.
Nach der Verfügung der Region dürfen die Geflügelhalterinnen und -halter in diesen Bereichen ihre Tiere seit Donnerstag, 27. Januar, nicht mehr im Freien, sondern nur noch im Stall oder unter einer entsprechenden Schutzvorrichtung halten. Dabei muss die Haltung nach oben durch eine dichte Abdeckung und seitlich gegen das Eindringen von Wildvögeln gesichert sein. Netze oder Gitter dürfen zur Vermeidung des Kontaktes zu Wildvögeln genutzt werden, aber nur, wenn sie als Abdeckung nach oben eine Maschenweite von nicht mehr als 25 mm aufweisen.
Betroffen von der Anordnung sind aktuell 88 Geflügelhaltungen mit insgesamt rund 2.650 Tieren in den ausgewiesenen Gebieten. Alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter in der Region Hannover sind dringend aufgefordert, sich bei dem Fachdienst Verbraucherschutz und Veterinärwesen unter Telefon: (0511) 616-22095 zu registrieren, sofern sie dies noch nicht gemacht haben.
In der festgelegten Überwachungszone dürfen darüber hinaus bestimmte Tiere und Erzeugnisse weder in noch aus einem vogelhaltenden Bestand gebracht werden. Dazu gehören unter anderem Vögel, Fleisch von Geflügel und Federwild, Eier, Gülle und Mist sowie Futtermittel, die aus einem vogelhaltenden Betrieb stammen. Ausgenommen von dem Verbot sind etwa Erzeugnisse tierischen Ursprungs, die mit bestimmten Wärmeverfahren behandelt worden und somit als sichere Waren gelten. Ausnahmegenehmigung für Einzelfälle können bei der Region Hannover beantragt werden. Weitere Informationen gibt die Region per Telefon (0511) 616-22095 oder per E-Mail unter fdvv@region-hannover.de.
Neben der Stallpflicht und Verbringungsbeschränkungen gelten in der Überwachungszone bestimmte Biosicherheitsmaßnahmen. Danach müssen Geflügelställe gegen unbefugten Zutritt gesichert werden und dürfen nur mit Schutzkleidung betreten werden. Hände und Schuhzeug müssen vor dem Betreten und nach dem Verlassen eines Geflügelstalls zu reinigen und zu desinfizieren. Außerdem müssen alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter ihren Bestand täglich selbst überprüfen und Auffälligkeiten wie zum Beispiel erhöhte Verlustrate, reduzierte Legetätigkeit der Region Hannover mitteilen.
Das Aufstallungsgebot gilt nach Veröffentlichung bis auf Widerruf. Die Allgemeinverfügung ist abrufbar unter
Die Region Hannover ist als Veterinärbehörde zuständig für 20 Städte und Gemeinden im Regionsgebiet außerhalb der Landeshauptstadt. In ihrem Zuständigkeitsgebiet hat die Region 2.400 Geflügelhaltungen mit insgesamt rund 497.000 Tieren (Hühner, Puten, Enten und Gänse) registriert.
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