Wasserschutz

Das gilt für die Lagerung von Festmist

Region Hannover überwacht Einhaltung von Vorschriften.

Seit Ende Januar ist das Ausbringen von Festmist, Kompost und Düngemitteln auf landwirtschaftlichen Flächen wieder erlaubt. Die wassergesättigten Böden erschweren allerdings die Aufnahme von Düngern. Vielerorts lagern Misthaufen derzeit deshalb am Feldrand. Die Region Hannover erreichen dazu immer wieder Fragen der Anwohner*innen.

Insbesondere die Lagerung von Festmist unterliegt strengen Anforderungen der niedersächsischen Düngebehörde, um Verunreinigungen von Boden und Grundwasser zu verhindern:

Festmist muss grundsätzlich auf einer festen Mistplatte mit Betonaufkantung und einer Jauchegrube zur Aufnahme von Sickerwasser gelagert werden. Alternativ ist eine überdachte Betonplatte oder eine wasserdichte Wanne erforderlich. Jede Lagerstätte muss mindestens zwei Monate Lagerkapazität bieten.

Am Feldrand darf in Ausnahmefällen so viel Mist gelagert werden, wie später auf dem Feld ausgebracht wird. Die maximale Lagerzeit beträgt sechs Monate, sofern der Mist wasserfest abgedeckt ist.

Die Einhaltung der Vorschriften wird durch die untere Wasserbehörde der Region Hannover überwacht.

Verstöße können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden.

Weitere Informationen zu den Vorschriften gibt es auf der Internetseite der Niedersächsischen Düngebehörde unter www.duengebehoerde-niedersachsen.de.

(Veröffentlicht am 2. Mai 2024)