Unterhaltsvorschussgesetz (UVG): Ergänzungsblatt zum Antrag auf Leistungen
Bitte füllen Sie für jedes Ihrer Kinder, das 12 bis 17 Jahre alt ist, das Formular "Ergänzungsblatt zum Antrag auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG)" gesondert aus.