Zoo-Öffnung ohne Testpflicht
Mit Beginn des 20. Mai (Donnerstag) löst die Niedersächsische Corona-Verordnung die bisher geltende Notbremse der Bundesregierung ab. Für den Zoobesuch bedeutet das: Beim Einlass entfällt der Nachweis eines bestätigten negativen Testergebnisses auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2.
"Wir sind sehr erleichtert", so Zoo-Geschäftsführer Andreas M. Casdorff, "und freuen uns, unseren Zoobesuchern wieder einen vereinfachten Zutritt zu einem Spaziergang durch den Zoo ermöglichen zu können."
Die niedersächsische Verordnung erlaubt die Zoo-Öffnung ohne Testpflicht, allerdings bei nur maximal 50-prozentiger Kapazität. Daher benötigen Tagesgäste nach wie vor ein termingebundenes Ticket, Jahreskarteninhaber eine kostenlose Zutrittsberechtigung. Die Maskenpflicht behält der Zoo ebenfalls bei.
Zugang zur Außengastronomie nur mit (Test-)Nachweis
Auch die Außengastronomie im Zoo darf aufgrund der niedrigeren Inzidenzwerte wieder öffnen. Allerdings benötigen die Gäste hier laut Verordnung weiterhin einen negativen Testnachweis oder einen Impf- oder Genesungsnachweis.
"Das Gastro-Team ist begeistert, nach so langer Zeit wieder Gäste begrüßen zu dürfen und ihnen vorsichtig ein Stück Normalität zurückzubringen," freut sich der Zoo-Geschäftsführer – auch wenn die Zoo-Gastronomie ab Freitag zunächst nur im Außenbereich der Yukon Market Hall mit einem ersten gastronomischen Angebot öffnet. Die Kontaktverfolgung wird durch die luca App oder die Corona-Warn-App sichergestellt. Die To-Go-Angebote bleiben für alle Zoobesucher bestehen.