Das Land Niedersachsen hat, wie mittlerweile alle Bundesländer, einen entsprechenden Beschluss gefasst. Ausgenommen von der Regelung sind Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr sowie Personen, deren Erkrankung das Tragen einer Maske nicht möglich macht.
Der GVH (Großraum-Verkehr Hannover) und seine Verkehrsunternehmen können den Fahrgästen keine Masken zur Verfügung stellen. Laut Verordnung der Landesregierung reicht aber auch die Bedeckung der Mund-Nasen-Partie durch beispielsweise ein Tuch oder einen Schal.
Die Verkehrsunternehmen im GVH weisen ausdrücklich auf die Einhaltung dieser Pflicht hin. Üstra, Regiobus und die Eisenbahnunternehmen werden ihre Fahrgäste u. a. per Durchsagen oder mittels Infodisplays in Stationen, in Fahrzeugen oder an Haltestellen über die Regelung informieren.
"Die Masken müssen gemäß Verordnung unbedingt auch bereits an den Stationen, Haltestellen und Bahnsteigen getragen werden. In Wartesituationen und beim Ein- und Ausstieg kann, genau wie in den Fahrzeugen, nicht immer der nötige Mindestabstand eingehalten werden", so GVH Geschäftsführer Ulf Mattern.
Auch Service- oder Prüfpersonale, z. B. in Zügen, werden einen Mundschutz tragen. Fahrerinnen und Fahrer sind hingegen von der Regelung ausgenommen. Hier wurden bereits ausreichende Schutzmaßnahmen ergriffen. Der Fahrerbereich beispielsweise im Bus ist durch Folie und Absperrband vom Fahrgastbereich separiert. Der Einstieg bei der Fahrerin oder beim Fahrer ist bereits seit einigen Wochen nicht mehr möglich. Im Stadtbahn- und Zugverkehr ist das Fahrpersonal ohnehin in geschlossenen Kabinen von den Fahrgästen getrennt.
Eine Kontrolle der Fahrgäste bezüglich der Einhaltung der Mundschutzpflicht ist durch die Verkehrsunternehmen nicht leistbar. "Wir gehen davon aus, dass unsere Fahrgäste sich an die Vorgaben halten und wie bisher sehr vernünftig handeln werden", sagt der Verkehrsdezernent der Region Hannover, Ulf-Birger Franz.
(Veröffentlicht: 24. April 2020)