In kommenden Kältephasen ist besondere Umsicht der Mieter und Hausbesitzer vonnöten. Dauerhafte Tiefsttemperaturen im zweistelligen Bereich lassen Wasserleitungen oder Zähler einfrieren, wenn nichts dagegen unternommen wird - auch innerhalb von Gebäuden. enercity hat für die Wasser-Kunden ein paar Tipps zusammengestellt.
Eine entsprechende Vorsorge ist vor allem in nicht zu Wohnzwecken genutzten und daher in der Regel unbeheizten Bereichen oder bei dauerhafter Abwesenheit (wie Urlaub) sinnvoll:
- Kellerfenster schließen (bei Mehrfamilienhäusern oft vernachlässigt, da sich niemand kümmert bzw. zuständig fühlt)
- Bei privaten Ein-/Zweifamilienhäusern alle außenliegenden und in unbeheizten Gebäudeteilen liegenden Wasserleitungen einkleiden bzw. isolieren (Wasserzähler können durch Umwicklung mit Holzwolle oder trockenen Lappen bzw. Textilien vor dem Einfrieren geschützt werden)
- An frostgefährdeten Stellen während der Frostperiode ggfs. aktiv beheizen, da eine Isolierung der Leitungen allein nach Expertenmeinung nicht ausreicht, Heizkörper nie ganz zudrehen - Thermostat auf Frostschutz (symbolisiert durch Sternchen am Thermostat) stellen.
- Unbenutzte Räume regelmäßig kontrollieren und Wasserleitungen ggfs. von Fachleuten (Installationsbetrieben) entleeren lassen
- Gartenwasserleitungen/-zähler entleeren bzw. entlüften
- Die eingefrorene Leitung sofort abstellen (evtl. muss sogar der Wasserhaupthahn geschlossen werden, damit beim Auftauen kein Wasser ausläuft und erhebliche Schäden verursacht).
- Eingefrorene Leitungen niemals mit offenem Feuer (z.B. Gasbrenner, Lötlampe) auftauen, denn es besteht Brandgefahr. Am besten sind zum Auftauen heiße Tücher, Heizmatten oder Wärmflaschen geeignet.
- Sollte der Wasserzähler beschädigt sein, ist die enercity-Störungsannahme unter 0511/430-5111 zu benachrichtigen.
- Wenn die Leitung aufgetaut ist, sollten Sie das Wasser vorsichtig einlaufen lassen und die Leitung sofort auf Dichtheit prüfen. Im Zweifelsfall oder bei Schäden an der Leitung empfiehlt es sich einen eingetragenen Vertrags-Installateur zu Hilfe nehmen.
(Veröffentlicht am 8. Februar 2021)