Für welche Kliniken gilt das?
- Alle Standorte des KRH Klinikums Region Hannover (KRH)
- Die Häuser von DIAKOVERE
- Die Medizinische Hochschule Hannover (MHH)
- Das Kinder- und Jugendkrankenhaus AUF DER BULT
- Das Vinzenzkrankenhaus
- Das Clementinenhaus
- Die Sophienklinik
- Und die Paracelsus-Klinik.
Welche Rahmenbedingungen gelten?
Nichtsdestotrotz genießen der Patienten-, Mitarbeiter- und Hygieneschutz in den Häusern weiterhin aller höchste Priorität. Um diese weiter zu gewährleisten, sind Besuche unter engen Rahmenbedingungen und Vorgaben möglich: Jede/-r Patient/-in kann pro Tag eine/-n Besucher/-in empfangen
Die Besuchsdauer beträgt bis zu einer Stunde. Über die individuellen Zeitfenster und Besucherregelungen informieren die Krankenhäuser auf ihren Internetseiten. Für das Kinder- und Jugendkrankenhaus AUF DER BULT gelten wie bisher gesonderte Regelungen. Die allgemein bekannten Hygieneregeln (AHA) behalten auch bei den Besuchen im Krankenhaus ihre Gültigkeit. Das Tragen eines chirurgischen MNS/einer FPP2-Maske ist verpflichtend.
Welche Voraussetzungen gelten für Besucher?
Folgende Voraussetzungen müssen die Besucher/-innen erfüllen:
- Sie müssen entweder vollständig geimpft sein (15 Tage nach der letzten Zweitimpfung) und ihren Impfausweis vorlegen.
- Ein negatives Testergebnis (PCR oder Antigen-Test) einer der anerkannten Teststellen vorzeigen können (nicht älter als 24h). Eine Testmöglichkeit in den Kliniken besteht nicht.
- Innerhalb der letzten sechs Monate von einer Corona-Infektion genesen sein (Nachweis über ärztliche Bescheinigung) oder
- Länger als 6 Monate von einer Corona-Infektion genesen und danach einmal geimpft sein (15 Tage nach Impfdatum)
Für alle Besucherinnen und Besucher empfiehlt es sich, vor einem Besuch auf die Internetseiten der jeweiligen Häuser zu schauen, um über mögliche Präzisierungen und Anpassungen informiert zu sein.
(Veröffentlicht am 25. Mai 2021)