Neu als Chipkarte

Fragen und Antworten zum Deutschland­ticket

Die Üstra hat in der Region Hannover die Deutschlandticket-Chipkarte eingeführt. Fahrgäste können die Karte im Onlinefahrkartenshop bestellen.

Deutschlandticket

Fragen und Antworten zum Deutschlandticket

Das Deutschlandticket können Interessierte online bei der Üstra bestellen. Es wird als Chipkarte oder digital in der Üstra-App bereitgestellt. Alle wichtigen Informationen zum Ticket, wie zum Beispiel zu den Produkten, zur Bestellung und zu häufig gestellten Fragen, finden Interessierte unter dieser Adresse: uestra.de/fahrkarten-preise/deutschland-ticket/

Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Deutschlandticket:

Hinweis: Alle Angaben sind ohne Gewähr. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen kann keine Haftung übernommen werden. Verbindliche Auskünfte erhalten Sie ausschließlich auf uestra.de. Wir empfehlen Ihnen daher, sich bei Fragen oder Unklarheiten direkt an die Üstra zu wenden.

Fragen und Antworten zur Chipkarte

Wie beantrage ich die Chipkarte?

Fahrgäste können die Chipkarten über das Üstra-Portal “Mein Abo” bestellen.

Stand: 12. August 2024, Quelle: uestra.de

Welche Fahrkarten kann ich mit der Chipkarte nutzen?

Aktuell können die Üstra/GVH Abonnements Deutschlandticket Abo, Deutschlandticket Hannover sozial und Deutschlandticket Hannover Ehrenamt mit der Üstra-Chipkarte genutzt werden.

Stand: 12. August 2024, Quelle: uestra.de

Bis wann kann ich die Chipkarte beantragen?

Bestellungen für Privatkundinnen und -kunden müssen bis zum 1. des Vormonats für den Folgemonat erfolgen. (Beispiel: Für die Nutzung ab 1. Oktober muss eine Bestellung bis zum 1. September erfolgen.)

Stand: 12. August 2024, Quelle: uestra.de

Wie sieht die Chipkarte aus?

Auf der Vorderseite links unten ist der Vor- und Zuname aufgedruckt.

Stand: 12. August 2024, Quelle: uestra.de 

Welche persönlichen Daten enthält die Chipkarte?

Auf der Chipkarte sind der Vor- und Nachname aufgedruckt, im Chip sind zusätzlich das Geburtsdatum und das Deutschlandticket-Produkt gespeichert.

Stand: 12. August 2024, Quelle: uestra.de

Wie benutze ich die Chipkarte?

Die Chipkarte gilt nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis.

Bei Kindern und Jugendlichen ab 6 Jahren bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres genügt zur Legitimation ein Schülerausweis. Wird ein solcher nicht ausgestellt, entfällt die Legitimationspflicht. Zur Kontrolle des Tickets halten Fahrgäste die Chipkarte einfach vor das entsprechende Kontrollgerät.

Stand: 12. August 2024, Quelle: uestra.de

Wie lange gilt die Chipkarte?

Die Chipkarte gilt für die gesamte Laufzeit des Abonnements. Auch darüber hinaus kann die Chipkarte bis zum Ende ihrer Gültigkeit mit neuen Abonnements der Üstra bestückt werden.

Die technische Nutzungsdauer der Karte ist auf 5 Jahre begrenzt. Das Ablaufdatum der Chipkarte (Monat/Jahr) finden Fahrgäste auf der Vorderseite der Karte. Die Üstra sendet den Fahrgästen automatisch vor dem Ablaufdatum kostenfrei eine neue Chipkarte zu.

Stand: 12. August 2024, Quelle: uestra.de

Kann ich die Deutschlanticket Zusatzprodukte, die ausschließlich in den Tarifzonen ABC gelten, auf der Chipkarte speichern?

Zusatzprodukte, wie GVH Plus (enthält eine Mitnahmemöglichkeit) und der 1. Klasse Aufpreis können nicht auf der Üstra-Chipkarte gespeichert werden. Diese können weiterhin nur über die Üstra-App erworben werden.

Stand: 12. August 2024, Quelle: uestra.de

Warum sieht man auf der Chipkarte keinen Chip?

Die Chipkarte funktioniert kontaktlos. Der Chip ist in der Chipkarte integriert.

Stand: 12. August 2024, Quelle: uestra.de

Was mache ich, wenn ich meine Chipkarte verliere?

Fahrgäste sollen bei Verlust eine E-Mail unter Angabe der Kundennummer an abozentrale@gvh.de senden oder im Servicecenter in der Karmarschstrasse 30/32, 30159 Hannover vorbeikommen. Die verlorene Chipkarte wird gesperrt. Gegen eine Servicegebühr in Höhe von 15 € kann die Üstra eine neue Chipkarte zusenden.

Stand: 12. August 2024, Quelle: uestra.de

Was mache ich mit der Chipkarte, wenn ich das Abo einige Monate aussetze?

Die Chipkarte behalten Fahrgäste während des Unterbrechungszeitraumes. Die Karte ist dann gesperrt. Sobald das Abo wieder aktiv ist, schaltet die Üstra die Karte automatisch frei.

Stand: 12. August 2024, Quelle: uestra.de

Was mache ich mit der Chipkarte, wenn ich das Abo kündige?

Fahrgäste behalten die Chipkarte bis zum Ende ihrer Gültigkeit (unten rechts auf der Vorderseite aufgedruckt). Die Üstra-Chipkarte kann während des Gültigkeitszeitraum immer wieder für Abonnements genutzt werden. Sollten Fahrgäste während des Gültigkeitszeitraums der Chipkarte eine neue beantragen, kostet das eine Servicegebühr von 15 €.

Stand: 12. August 2024, Quelle: uestra.de

Wie wechsele ich vom Handyticket auf die Chipkarte?

Fahrgäste können ihr Nutzermedium (Smartphone oder Chipkarte) über “Nutzermedium wechseln“ ändern. Für den Wechsel vom Handyticket auf die Chipkarte müssen Fahrgäste bis zum 1. des Vormonats ihre Bestellung abschließen, um die Üstra-Chipkarte rechtzeitig für den Folgemonat zu erhalten (Beispiel: Für die Nutzung ab 1. Oktober muss eine Bestellung bis zum 1. September erfolgen.).

Stand: 12. August 2024, Quelle: uestra.de

Meine Chipkarte kann vom Prüfpersonal nicht gelesen werden. Was mache ich?

Fahrgäste wenden sich bitte schnellstmöglich an das Servicecenter, um prüfen zu lassen, ob die Chipkarte tatsächlich kaputt ist.

Stand: 12. August 2024, Quelle: uestra.de

Wann erhalte ich meine Chipkarte nach Neubestellung?

Wenn Fahrgäste eine Chipkarte über “Abo beantragen” bestellt haben, erhalten sie eine persönliche Üstra-Chipkarte rechtzeitig vor dem 1. Gültigkeitstag per Post zugesendet. Fahrgäste sollen bitte im Bestellprozess darauf achten, dass die Postanschrift richtig angeben ist.

Stand: 12. August 2024, Quelle: uestra.de

Ist die Chipkarte übertragbar?

Nein, die Chipkarte ist personengebunden und kann nur vom Besitzer genutzt werden.

Stand: 12. August 2024, Quelle: uestra.de

Kann jemand mit der verlorenen Chipkarte fahren?

Nein, deine Chipkarte ist personengebunden und nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis gültig. Sie kann somit nur von vom Besitzer genutzt werden. Trotzdem sollten Fahrgäste den Verlust der Chipkarte unverzüglich melden und die Chipkarte von der Üstra sperren lassen.

Stand: 12. August 2024, Quelle: uestra.de

Kann ich die Chipkarte im Servicecenter bestellen?

Nein. Die Üstra-Chipkarte ist ausschließlich digital über “Abo beantragen” bestellbar. Gerne helfen die Kolleginnen und Kollegen im Üstra-Servicecenter bei der Bestellung.

Stand: 12. August 2024, Quelle: uestra.de

Was mache ich, wenn sich meine persönlichen Daten geändert haben (z. B. Heirat)?

Fahrgäste können ihre persönlichen Daten ändern, indem sie sich unter Angabe ihrer Abonummer per E-Mail an abozentrale@gvh.de wenden.

Stand: 12. August 2024, Quelle: uestra.de

Meine Chipkarte ist beschädigt. Was soll ich tun?

Fahrgäste senden eine E-Mail unter Angabe ihrer Kundennummer an abozentrale@gvh.de oder kommen in das Servicecenter in der Karmarschstraße 30/32, 30159 Hannover. Die beschädigte Chipkarte wird gesperrt. Gegen ein Servicegebühr in Höhe von 15 € sendet die Üstra eine neue Chipkarte zu.

Stand: 12. August 2024, Quelle: uestra.de

Wieso kann ich das Deutschlandticket nicht als Chipkarte UND digital auf dem Handy nutzen?

Fahrgäste können sich bei der Bestellung des Deutschlandtickets nur für eine Ausgabeart entscheiden. Jede Fahrkarte hat ein individuelles digitales Zertifikat, anhand dessen die Echtheit der Fahrtberechtigung geprüft werden kann. Dieses Zertifikat kann nur an ein Ausgabemedium gebunden werden, entweder als Handyticket oder die Chipkarte.

Stand: 12. August 2024, Quelle: uestra.de

Fragen und Antworten zum Deutschlandticket

Was kostet das Deutschlandticket?

Der Preis für das Deutschlandticket beträgt 49 Euro monatlich. Das Deutschlandticket kann nur im Abonnement bezogen werden und ist monatlich kündbar.

Stand: 12. August 2024, Quelle: uestra.de

Bis wann muss ich das Deutschlandticket bestellen, um es im folgenden Monat nutzen zu können?

Bestellungen für ein Handyticket müssen für Privatkundinnen und -kunden aktuell bis zum 20. des Vormonats für den Folgemonat erfolgen. Bestellungen für Fahrkarten auf der Chipkarte müssen bis zum 1. des Vormonats für den Folgemonat erfolgen.

Stand: 12. August 2024, Quelle: uestra.de

Wie und wann bekomme ich meine Fahrkarte?

Das Deutschlandticket kann über die Internetseite der Üstra bestellt werden. Die Ausgabe erfolgt digital über die Üstra-App oder auf der Üstra-Chipkarte.

Im Bestellprozess kann ein bestehendes Abonnement auf Wunsch gleich mit gekündigt werden. Die Ausgabe des Tickets erfolgt digital über die Üstra-App.

Das Deutschlandticket ist ausschließlich digital über “Abo beantragen” bestellbar und die Nutzung entweder mit dem Smartphone oder der Üstra-Chipkarte möglich. Gerne helfen die Kolleginnen und Kollegen im Üstra-Servicecenter bei der Bestellung.

Bebilderte Anleitung

Hier finden Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, mit der Kundinnen und Kunden erklärt wird, wie sie das Deutschlandticket bestellen und sich in der Üstra-App registrieren können.

Bestellung des Handytickets oder der Chipkarte für Neukunden:

Das Deutschlandticket kann über „Abo beantragen“ bestellt werden. Die Ausgabe erfolgt digital über die Üstra-App oder auf der Üstra-Chipkarte.

Bestellung des Handytickets für Abonnenten:

  • Bestellen Sie das Deutschlandticket bei der Üstra online über "Abo beantragen".
  • Falls noch nicht erfolgt, laden Sie sich die Mein Üstra-App über den App Store (iOS) oder Google Play Store (Android) herunter.
  • Registrieren Sie sich in der Üstra-App mit der bei der Bestellung des Deutschlandtickets angegebenen E-Mail-Adresse.
  • Loggen Sie sich in der Üstra-App ein. Ihre Fahrkarte wird Ihnen dann spätestens 48 Stunden vor dem ersten Gültigkeitstag in der Üstra-App angezeigt.

Wichtig: Verwenden Sie bitte die gleiche E-Mail-Adresse bei der Bestellung und der Registrierung in der App, damit Ihr Ticket zugeordnet werden kann.

Bestellung der Chipkarte für Abonnenten:

  • Bestellen Sie das Deutschlandticket online über „Abo beantragen“, setzen Sie im Bestellprozess ein Häkchen bei “Ich möchte mein bestehendes Abonnement kündigen” und tragen Sie im freien Feld Ihre Abonummer ein.
  • Für die Nutzung des Deutschlandtickets auf einer Chipkarte ist die Üstra-App nicht unbedingt notwendig.

Zwingend erforderlich:

Bei der Bestellung des Tickets auf uestra.de und der Registrierung in der Üstra-App muss die identische Mailadresse verwendet werden. Eine korrekte Zuordnung kann ansonsten nicht erfolgen. Das Ticket ist nicht übertragbar und kann nur von der Person genutzt werden, für die es bestellt wurde und die auf dem Ticket genannt wird.

Die Mitführung eines Lichtbildausweises ist notwendig.

Stand: 12. August 2024, Quelle: uestra.de

Was brauche ich, um das Deutschlandticket vom der Üstra/dem GVH zu nutzen?

Vier Voraussetzungen müssen für das Handyticket erfüllt sein:

  • Sie verfügen über ein Smartphone oder Tablet (mindestens iOS 15.0 oder Android 12), auf dem Sie die Üstra-App nutzen können.
  • Sie haben mindestens das 16. Lebensjahr vollendet.
  • Sie verfügen über eine persönliche E-Mail-Adresse, die sie sowohl bei der Bestellung des Deutschlandtickets über uestra.de als auch bei Ihrer Registrierung in der Üstra-App nutzen. Diese wird zur korrekten Zuordnung Ihres Deutschlandtickets benötigt.
  • Als Vertragspartnerin beziehungsweise Vertragspartner sind Sie volljährig, haben einen Wohnsitz bzw. Ihr gewöhnlicher Aufenthalt ist in der Bundesrepublik Deutschland und Sie besitzen ein europäisches Bankkonto, welches für ein SEPA-Lastschriftverfahren zugelassen ist.

Zwei Voraussetzungen müssen für die Chipkarte erfüllt sein:

  • Sie verfügen über eine persönliche E-Mail-Adresse, die Sie bei der Bestellung des Deutschlandtickets über Abo beantragen nutzen.
  • Als Vertragspartnerin oder Vertragspartner sind Sie volljährig, haben einen Wohnsitz bzw. Ihr gewöhnlicher Aufenthalt ist in der Bundesrepublik Deutschland und Sie besitzen ein europäisches Bankkonto, welches für ein SEPA-Lastschriftverfahren zugelassen ist.

Stand: 12. August 2024, Quelle: uestra.de

Mein Deutschlandticket wird nicht in der App angezeigt. Was kann ich tun?

Eventuell kann die bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse keinem dazugehörigen Konto in der Üstra-App zugeordnet werden. Stellen Sie daher sicher, dass Sie sich in der Üstra-App mit der bei der Bestellung angegebenen E-Mail-Adresse registriert haben.

Stand: 12. August 2024, Quelle: uestra.de

Wo und wann gilt das Deutschlandticket?

Personen, die ein Deutschlandticket besitzen, können alle Angebote des öffentlichen Personennahverkehrs deutschlandweit nutzen. Dazu gehören Busse, Bahnen und Nahverkehrszüge in ganz Deutschland, On-Demand-Verkehre wie zum Beispiel sprinti und teilweise Fähren. Es gilt nur bei teilnehmenden Unternehmen.

Nicht genutzt werden können Züge des Fernverkehres, wie IC, ICE und Flixtrain sowie rein touristische Verkehrsmittel, wie zum Beispiel Seilbahnen, sofern sie nicht Teil des ÖPNV sind.

Ausnahmen: Das Deutschlandticket gilt auf der Strecke Bremen Hauptbahnhof – Norddeich Mole/Emden-Außenhafen im IC/EC.

Stand: 12. August 2024, Quelle: uestra.de

Gilt das Deutschlandticket auch im Ausland?

Nein, das Deutschlandticket gilt ausschließlich in Deutschland (bis auf einige wenige Grenzverkehre).

Stand: 12. August 2024, Quelle: uestra.de

Kann ich mein Fahrrad mit dem Deutschlandticket mitnehmen?

Nein, eine Fahrradmitnahme mit dem Deutschlandticket ist pauschal nicht möglich. Für die Mitnahme von Fahrrädern gelten die jeweiligen Bestimmungen des Verkehrs­unternehmens oder des -verbunds. Im Üstra/GVH-Verbundgebiet gibt es beispielsweise Zeiten, in denen ein Fahrrad ohne weitere Fahrkarte mitgenommen werden kann. Diese Regel gilt dann auch für Inhaberinnen und Inhaber des Deutschlandtickets innerhalb des Üstra/GVH-Verbundgebiets.

Stand: 12. August 2024, Quelle: uestra.de

Kann ich mit dem Deutschlandticket meinen Hund mitnehmen?

Für die Hunde- / Tiermitnahme gelten die jeweiligen Bestimmungen des Verkehrsunternehmens oder des -verbunds, in man unterwegs ist.

Für das Üstra/GVH-Tarifgebiet (Zonen ABC) gilt: Wenn Sie ein Tier befördern möchten, wird eine gültige Einzelkarte Kind oder Tageskarte Kind benötigt. Einen Hund können Sie auch mitnehmen, wenn eine zusätzliche, übertragbare Monatskarte für eine Tarifzone (Tarifzone B oder C) vorhanden ist, unabhängig von der oder den befahrenen Tarifzonen.

Lebende Haustiere können Sie in der Regel kostenfrei mitnehmen, wenn sie nicht größer als eine Hauskatze sind und in verschlossenen Behältnissen in Handgepäckgröße transportiert werden.

Hunde können von Ihen unentgeltlich befördert werden, wenn es sich um einen Polizeihund, einen Blindenführhund, einen Behindertenbegleithund oder einen Therapiehund handelt und die Notwendigkeit der Mitnahme von dir nachgewiesen werden kann.

Stand: 12. August 2024, Quelle: uestra.de

Kann ich das Deutschlandticket auf andere Personen übertragen?

Nein, das Deutschlandticket kann nicht auf eine andere Person übertragen werden, es ist personalisiert. Mitfahrende benötigen des Weiteren immer ein eigenes Ticket.

Kann ich das Deutschlandticket und die BahnCard kombinieren?

Die BahnCard 100 gilt seit dem 01.05.2023 im Nahverkehr als Deutschlandticket. Besitzer*innen der BahnCard 100 benötigen daher kein zusätzliches Ticket.

Die BahnCard 25 und BahnCard 50 kann man nicht beim Deutschlandticket anrechnen und sie dienen auch nicht als Fahrausweis im Sinne des Deutschlandtickets.

Stand: 12. August 2024, Quelle: uestra.de

Mitnahmeregelung als Zusatzangebot

Nein, mit dem Deutschlandticket können keine weiteren Personen mitgenommen werden. Jede mitfahrende Person muss ein eigenes Ticket erwerben, es sei denn es handelt sich um Kinder unter 6 Jahren. Die ÜSTRA/ der GVH bietet allerdings eine gesonderte Fahrkarte für monatlich 12 Euro an, die die übliche Mitnahmeregelung der ÜSTRA/ des GVH für Fahrten ausschließlich im ÜSTRA/GVH Gebiet (Zonen ABC) enthält. Dabei handelt es sich um eine Fahrkarte im Einzelverkauf, die vom 01. eines Monats bis zum Monatsende gültig ist und monatlich neu gekauft werden muss. Sie ist demnach nicht im Abonnement erhältlich. Die Fahrkarte ist nur zusammen mit einem gültigen Deutschlandticket (egal, ob von der ÜSTRA/dem GVH oder von einem anderen Anbieter) gültig. Erhältlich ist sie über die ÜSTRA App oder im ÜSTRA Servicecenter.

Stand: 12. August 2024, Quelle: uestra.de

Kann ich das Deutschlandticket auch für eine andere Person bestellen?

Ja das ist möglich. Die Bestellung des Deutschlandtickets bei der Üstra über "Abo beantragen" muss von einer volljährigen Person (mindestens 18. Lebensjahr vollendet, zum Beispiel einem Erziehungsberechtigten) durchgeführt werden, damit die volle Geschäftsfähigkeit gewährleistet ist.

Im Bestellprozess können Sie unter persönliche Daten im Bereich „Nutzer*in“ dann erklären, dass es sich bei dem/der Fahrkarteninhaber*in nicht um den/die Vertragspartner*in handelt und ankreuzen: „Fahrkarte ist für eine andere Person“. Geben Sie dort die Daten der Person ein, auf die die Fahrkarte ausgestellt werden soll. Wenn Sie das Handyticket nutzen möchten, ist es wichtig, dass die E-Mail-Adresse der Nutzer*in dann auch mit der E-Mail-Adresse in der Üstra-App übereinstimmt, damit das Ticket angezeigt wird. Gibt es eine(n) abweichende(n) Nutzer*in bei einem Deutschlandticket-Produkt, für das ein Berechtigungsnachweis notwendig ist (beispielsweise Deutschlandticket Hannover sozial), so ist im Bestellprozess der Nachweis der Nutzer*in hochzuladen.

Ist der abweichende Nutzer älter als 16 Jahre, kann er/sie sich eigenständig in der Üstra-App mit seiner/ihrer bei der Online-Bestellung angegebenen E-Mail-Adresse registrieren und die Fahrkarte nutzen.

Ist der abweichende Nutzer unter 16 Jahre alt, können die Erziehungsberechtigten die Registrierung in der Üstra-App und die Online-Bestellung durchführen. Achten Sie dabei darauf, für die Bestellung und die Registrierung die gleiche E-Mail-Adresse zu verwenden. Diese darf allerdings nicht bereits bei einer anderen Bestellung (zum Beispiel für Sie selbst) verwendet worden sein.

Alternativ kann für einen abweichenden Nutzer auch eine Chipkarte (ohne Altersbeschränkung) bestellt werden.

Stand: 12. August 2024, Quelle: uestra.de

Was muss ich tun, um von einem anderen Anbieter zur Üstra/dem GVH zu wechseln?

Wer bereits ein Deutschlandticket-Abo bei einem anderen Anbieter abgeschlossen hat und jetzt zur Üstra/GVH wechseln möchte, sollte sein bestehendes Abo kündigen. Hier gilt es, die jeweils spezifischen Kündigungsfristen beziehungsweise -modalitäten zu beachten. Der Kauf des Deutschlandtickets bei der Üstra/beim GVH erfolgt dann wie beschrieben.

Stand: 12. August 2024, Quelle: uestra.de

Ich habe ein Jobticket, wie kann ich vom Deutschlandticket profitieren?

Das Deutschlandticket gibt es auch als Jobticket. Die Region Hannover bietet als zusätzliche Rabattgeberin über die Üstra/den GVH zudem ein „Deutschlandticket Hannover Job“ für 365 Euro im Jahr sowie das „Deutschlandticket Hannover Job 100“ an. Bei entsprechenden Beiträgen der Arbeitgeber und Rabattierungen der Üstra/des GVH fahren Arbeitnehmende bei dieser Variante sogar zum Nulltarif. Beide Angebote richten sich an Mitarbeitende mit Arbeitsort in der Region Hannover. Mitarbeitende wenden sich zum aktuellen Stand bitte direkt an ihren Arbeitgeber.

Stand: 12. August 2024, Quelle: uestra.de

Nutzung des Deutschlandtickets für Region-S-Karten-Berechtigte, Studierende und Ehrenamtskarteninhaber

Wenn Sie von der Region Hannover die Region-S-Karte bekommen haben, ist auch für Sie das Deutschlandticket vergünstigt nutzbar. Für Sie gibt es neben der Tageskarte S (Kind) und der Monatskarte S jetzt als weiteres Angebot das „Deutschlandticket Hannover sozial“ mit deutschlandweiter Gültigkeit zu einem Preis von 30,40 Euro pro Monat im Abo, also 365 Euro im Jahr.

Die Bestellung ist über "Abo beantragen" möglich. Bei der Bestellung muss ein entsprechender Nachweis (Foto / Scan der persönlichen Region-S-Karte) hochgeladen werden.

Das Angebot der Tageskarte S, Tageskarte S Kind und Monatskarte S für Region-S-Karten-Besitzerinnen und Besitzer bleibt weiterhin bestehen.

Das Deutschlandticket gibt es auch für Inhaberinnen und Inhaber der Niedersächsischen Ehrenamtskarte, die in der Region Hannover wohnen, für den Preis von 30,40 Euro pro Monat im Abo, also 365 Euro im Jahr. Bei der Bestellung muss ein entsprechender Nachweis (Foto / Scan der persönlichen Ehrenamtskarte) hochgeladen werden.

Wenn Sie ein aktuell gültiges Semesterticket Üstra/GVH besitzen, dann haben Sie die Möglichkeit, mit einem Upgrade bundesweit den Nahverkehr nutzen zu können. Die Bestellung ist über die Internetseite möglich. Bei der Bestellung muss ein entsprechender Nachweis (Foto / Scan der aktuellen persönlichen Immatrikulationsbescheinigung) hochgeladen werden.

Stand: 12. August 2024, Quelle: uestra.de

Wo bekomme ich weitere Informationen?

Alle wichtigen Informationen zum Ticket, wie zum Beispiel zu den Produkten, zur Bestellung und zu häufig gestellten Fragen, finden Interessierte unter dieser Adresse: uestra.de/fahrkarten-preise/deutschland-ticket/

(Stand: 12. August 2024)

Alle Angaben sind ohne Gewähr. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen kann keine Haftung übernommen werden. Verbindliche Auskünfte erhalten Sie ausschließlich auf uestra.de. Wir empfehlen Ihnen daher, sich bei Fragen oder Unklarheiten direkt an die Üstra zu wenden.