Seit dem 1. Januar 2017 gilt in den Bussen, Bahnen und U-Stationen der üstra ein striktes Alkoholverbot.
Nach eigenen Angaben kommt die üstra mit dem Alkoholverbot den Wünschen ihrer Kunden entgegen. Eine von der üstra im Sommer durchgeführte Kundenbefragung hat ergeben, dass insgesamt 83 Prozent voll und ganz bzw. eher dafür sind, das Trinken von Alkohol in den Fahrzeugen der üstra zu verbieten. Die Mehrheit hatte dabei erklärt, sich bei einem solchen Verbot sicherer in Bus und Bahn zu fühlen. Analog zum Rauchverbot, das seit langem besteht, bezieht die üstra auch die unterirdischen Tunnelstationen in das Alkoholkonsumverbot mit ein.
Lernprozess bei Fahrgästen initiieren
Die üstra will mit dem Alkoholkonsumverbot einen Lernprozess bei ihren Fahrgästen initiieren und geht in der Umsetzung kulant vor. Daher wird es zunächst bei Verstößen auch keine Strafe geben, sondern einen ermahnenden Hinweis auf das Verbot. In Wiederholungsfällen oder wenn andere Fahrgäste belästigt werden, macht die üstra wie bislang auch von ihrem Hausrecht Gebrauch und verweist die Trinker aus Fahrzeug und Station. Das Verbot soll vor allem vom Sicherheitspersonal der protec überwacht und durchgesetzt werden. Auch das entspricht nach Auskunft der üstra dem Wunsch der Fahrgäste und geht aus der Kundenbefragung hervor.
Verbot seit 1. Januar 2017 in Kraft
Das Verbot ist zum 1. Januar 2017 in Kraft getreten, zu diesem Zeitpunkt wurden die Beförderungsbestimmungen entsprechend geändert. Aufkleber an Bussen und Bahnen, Infoflyer und Hinweise im Fahrgastfernsehen weisen auf das Verbot hin.
Alkoholverbot auch bei regiobus, metronom und erixx
Auch bei den meisten anderen Verkehrsunternehmen im Bereich des Großraum Verkehr Hannover (GVH) ist der Konsum von Alkohol nicht erlaubt. Ein Alkoholverbot besteht bereits in den Fahrzeugen von regiobus, metronom und erixx.
Fragen und Antworten rund um das Alkoholkonsumverbot
Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um das Alkoholverbot finden sich im Internetauftritt der üstra. Danach ist es weiterhin erlaubt mit der üstra zu fahren, nachdem jemand Alkohol getrunken hat, sofern im Fahrzeug nicht weiter Alkohol konsumiert wird oder in anderer Weise gegen die Beförderungsbedingungen verstoßen wird. Auch die Mitnahme von alkoholischen Getränken in verschlossenen Behältnissen ist weiterhin gestattet.
(Veröffentlicht: 1. August 2016, Aktualisiert: 2. Januar 2016)