Wie die IHH Hannover mitteilt, sind Anträge auf eine neue Erlaubnis in der Region Hannover und acht weiteren Landkreisen von Diepholz bis Göttingen künftig bei der IHK Hannover zu stellen. Wer eine Erlaubnis nach § 34c GewO beantragt, muss sowohl seine persönliche Zuverlässigkeit als auch geordnete Vermögensverhältnisse nachweisen können. Antragsunterlagen sind ab dem 1. April unter www.hannover.ihk.de/34c verfügbar.
Der Wechsel bei den Zuständigkeiten hat aber auch für die 7.500 Erlaubnisinhaber im Gebiet der IHK Hannover unmittelbare Folgen. "Alle Erlaubnisinhaber sollten pünktlich zum 1. April im Impressum ihrer Webseite die Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde anpassen," rät Guido Langemann, Gewerberechtsexperte der IHK Hannover. "Ansonsten drohen ärgerliche Abmahnungen von Mitbewerbern, die schnell mehrere hundert Euro kosten können."
Das Telemediengesetz schreibt im Impressum von Webseiten unter anderem Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde vor. Zu den Impressumspflichten bietet die IHK ein Merkblatt mit Musterbeispielen unter www.hannover.ihk.de/impressumspflichten
Darüber hinaus sind die niedersächsischen Industrie- und Handelskammern ab dem 1. April auch verantwortliche Aufsichtsbehörde. Bauträger und Baubetreuer müssen daher zur Erfüllung der Prüfungspflicht nach § 16 Makler- und Bauträgerverordnung (MABV) die jährlichen Prüfungsberichte bei der IHK einreichen.