Die gute Lage auf dem Arbeitsmarkt macht sich auch im Jobcenter Region Hannover bemerkbar. Neben der Zahl der Arbeitslosen geht auch die Zahl der Minijobber zurück, die Leistungen vom Jobcenter beziehen. Das Jobcenter verstärkt zudem die Bemühungen, geringfügig Beschäftigte in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis zu bringen.
"Für bestimmte Personengruppen kann geringfügige Beschäftigung sinnvoll sein. Manchmal erleichtert ein Minijob auch den Einstieg in den Beruf", erklärt Birgit Jung, Mitglied der Geschäftsführung Jobcenter Region Hannover. "Allein von einem Mini-Job kann man aber nicht leben und sich erst recht nicht für das Alter absichern. Deswegen ist und bleibt es unser Ziel für alle Menschen, eine Arbeit zu finden, von der sie dauerhaft leben können."
Von den 85.000 Arbeitslosengeld II-Empfängern in der Region haben 22.000 eine Beschäftigung, beziehen aber ergänzend Arbeitslosengeld II. Rund 10.000 Beschäftigte sind so genannte "Minijobber" und verdienen damit nicht mehr als 450 Euro im Monat.
Allerdings verzeichnet das Jobcenter seit einiger Zeit eine Veränderung: Die Zahl der geringfügig Beschäftigten, die Leistungen vom Jobcenter Region Hannover erhalten, ist seit 2013 um 15 Prozent zurückgegangen. Nach Einschätzung des Jobcenter Region Hannover bietet der Arbeitsmarkt derzeit Chancen und diese Situation würden die Jobcenter nutzen, um über Beratung und Förderung die Möglichkeiten für einen Wechsel in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auszuloten.
Das Jobcenter lädt verstärkt Minijobber ein und bespricht mit ihnen ihre berufliche Situation. "Sofern die Menschen mit ihrer aktuellen Tätigkeit und dem Betrieb zufrieden sind, empfehlen wir zunächst, das Gespräch mit dem Arbeitgeber. Er kennt seine Beschäftigten und die Situation im Betrieb", sagt Birgit Jung. Das Gespräch führen gern auch die Mitarbeiter des Jobcenters, wenn der Arbeitnehmer einverstanden ist. Im Gespräch wird geklärt, ob und unter welchen Umständen ein Minijob zu einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit erweitert werden kann. "Wer Fachkräfte sucht, sollte im eigenen Betrieb mit der Suche anfangen", rät Birgit Jung. "Wir bieten den Unternehmern gern unsere fachliche Beratung dazu an." Zudem kann das Jobcenter Region Hannover Arbeitgebern verschiedene Angebote machen: Coaching für die Beschäftigten, Qualifizierung für zusätzliche Aufgaben und in bestimmten Fällen auch Zuschüsse zum Arbeitsentgelt. Ist die Umwandlung des Arbeitsverhältnisses in absehbarer Zeit nicht möglich, unterstützt das Jobcenter den Minijobber auch bei der Stellensuche in andere Betriebe.
Die Umwandlung eines Minijobs in eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit biete Vorteile für beide Seiten, findet Elke Heinrichs. Als Beauftragte für Chancengleichheit im Jobcenter Region Hannover hat sie viel Kontakt mit Minijobbern, oft sind es Frauen mit Kindern. "Eine sozialversicherungspflichtige Arbeit bedeutet für die Beschäftigten ein höheres Einkommen, das einerseits gut für die aktuelle familiäre Situation ist, und auch eine bessere Absicherung für das Alter." Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung sei auch für den Arbeitgeber langfristig gesehen profitabler als ein Minijob: "Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte sind in der Regel besser eingearbeitet, motivierter und bleiben dem Betrieb länger treu. Der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung ist im Verhältnis auch niedriger als die Arbeitgeberpauschale bei geringfügiger Beschäftigung."
Derzeit lädt Elke Heinrichs gezielt Frauen in Minijobs zu Informationsveranstaltungen ein. Sie möchte darüber aufklären, dass dauerhafte Minijobs langfristig finanzielle Nachteile bedeuten, besonders im Alter. Vor allem aber will sie die Frauen darüber informieren, welche Unterstützung sie erhalten können, wenn sie eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen möchten.
(Veröffentlicht: 23. Januar 2017)