Morbus Parkinson ist eine chronische neurodegenerative Erkrankung, die sich durch Muskelsteifigkeit, Zittern und Bewegungsarmut bemerkbar macht. In den ersten Jahren bis Jahrzenten der Erkrankung sind die motorischen und nicht-motorischen Symptome meist gut zu behandeln. Im weiteren Verlauf der Krankheit kann es zu einem Verlust der eigenen Autonomie und einer Pflegebedürftigkeit kommen. Patientenverfügungen sollen helfen, in diesen Situationen Entscheidungshilfen für die behandelnden Ärztinnen und Ärzte zu liefern. So kann sichergestellt werden, dass die Wünsche von Patientinnen und Patienten gewahrt werden, auch wenn diese keine selbstständige Auskunft mehr geben können. Da bisher nur wenige Daten zu den Inhalten von Parkinsonpatienten bekannt sind, suchen die Medizinische Hochschule Hannover und die Deutsche Parkinson Vereinigung Teilnehmerinnen und Teilnehmer, um die Patientenverfügung für Parkinson-Patienten perspektivisch zu verbessern.
Voraussetzungen für eine Teilnahme an der Studie sind die Diagnose Morbus Parkinson mit einem Krankheitsverlauf von mindestens einem Jahr sowie das Vorhandensein einer Patientenverfügung, die vor dem 1 April 2018 erstellt worden ist. Ebenfalls muss eine schriftliche Einwilligungserklärung des Patienten vorliegen.
Die Studie verfolgt das Ziel, die Erstellungshilfen bei Patientenverfügungen von Parkinsonpatienten zu erarbeiten und zu verbessern. Außerdem soll die Patientenverfügung auf die Verwertbarkeit in Bezug auf Therapieentscheidungen im klinischen Alltag untersucht werden. Hierzu füllen die Teilnehmer einen kurzen Fragebogen (15 bis 20 Minuten) aus, und es findet eine anonyme Auswertung der Patientenverfügung statt. Die erforderlichen Unterlagen werden den Teilnehmern mit einem frankierten Rückumschlag zugeschickt.
Interessierte wenden sich an: Dr. Martin Klietz, Studienhandy +49 01777593673, klietz.martin@mh-hannover.de.
(Veröffentlicht: 10. August 2018)