Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie hat heute der Eavor GmbH mit Sitz in Düsseldorf das Erlaubnisfeld Buchholz zugeteilt.
Die Erlaubnis zur Aufsuchung von Erdwärme zu gewerblichen Zwecken ist zunächst befristet auf drei Jahre bis zum 14. März 2026. Das Erlaubnisfeld Buchholz ist knapp 22,5 Quadratkilometer groß und berührt im Nordosten von Hannover Bothfeld, Groß Buchholz, Lahe, Misburg sowie Isernhagen. Dabei umfasst die nahezu quadratische Fläche komplett das Erlaubnisfeld Hannover-Buchholz der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR), das in der Mitte der jetzt zugeteilten Erlaubnis liegt. Ferner grenzt sie im Norden und Osten an das Erlaubnisfeld Burgwedel der Norddeutschen Erdwärmegewinnungsgesellschaft mbH (NDEWG) sowie im Süden und Westen an das Erlaubnisfeld Kleefeld I an, das bereits der Eavor GmbH zugeteilt worden ist.
Zulassung bergrechtlicher Betriebspläne noch erforderlich
Den Antrag auf Erlaubnis zur Aufsuchung von Erdwärme hatte die Eavor GmbH Ende November vergangenen Jahres gestellt. Nachdem das LBEG den Antrag geprüft und der von der Fläche betroffenen Region Hannover die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben sowie die Stadt Hannover und die Gemeinde Isernhagen informiert hat, hat es nun die Erlaubnis erteilt. Diese gibt der Eavor GmbH lediglich das grundsätzliche Recht, die Aufsuchung vorzunehmen. Tatsächliche Aufsuchungshandlungen dürfen erst nach Zulassung bergrechtlicher Betriebspläne erfolgen, für die unter anderem ein gesondertes Beteiligungsverfahren nötig ist.
Die Eavor GmbH sieht Möglichkeiten, tiefengeothermische Projekte für die Wärmegewinnung zur kommerziellen Nutzung umsetzen zu können.
Weitere Infos
Das LBEG ist neben seiner Eigenschaft als Bergbehörde auch Niedersächsischer Geothermiedienst (NGD), der fachlich neutral und wirtschaftlich unabhängig zu oberflächennaher und tiefer Geothermie berät sowie geowissenschaftliche Grundlagen schafft und pflegt. Das LBEG unterstreicht dabei die Bedeutung der Geothermie als regenerative Energiequelle und bietet regelmäßig Veranstaltungen für die Allgemeinheit und das Fachpublikum an.
Bei einer bergrechtlichen Erlaubnis handelt es sich lediglich um das grundlegende Recht, in einem festgelegten Gebiet einen bestimmten Rohstoff (z.B. Erdwärme) aufsuchen zu dürfen. Damit sind dem Inhaber noch keine technischen Maßnahmen gestattet. Ziel einer Aufsuchung ist es, bisher unbekannte Lagerstätten ausfindig zu machen. Weitere Informationen zum Thema Bergbauberechtigungen sind auch online unter https://lbeg.info verfügbar.