Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie hat der Eavor GmbH mit Sitz in Düsseldorf das Erlaubnisfeld Bissendorf zugeteilt.
Vor nicht einmal zwei Jahren war die Zahl der Erlaubnisfelder für die Aufsuchung von Erdwärme auf sechs geschrumpft. Zum 1. November wird es im Aufsichtsbezirk des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) 20 geben, 18 Erlaubnisfelder in Niedersachsen und je eines in Schleswig-Holstein und Hamburg. Das ist ein neuer Höchststand. „Der Norden geht beim Thema Tiefengeothermie auf die Überholspur“, sagt dazu LBEG-Präsident Carsten Mühlenmeier.
Tiefengeothermie
„Der Begriff Wärmewende ist aller Munde“, so der Behördenchef weiter, „und Tiefengeothermie als ressourcenschonende, regenerative Energiequelle spielt dabei eine bedeutende Rolle.“ Das hätten Unternehmen, Stadtwerke und andere Vorhabenträger erkannt und würden nun die günstigen geologischen Verhältnisse vor allem im Norddeutschen Becken durchleuchten. Als zuständige Bergbehörde sei es Aufgabe des LBEG, diese Vorhaben in einem geordneten Verfahren zu begleiten. „Und in seiner Funktion als Niedersächsischer Geothermiedienst liefert das LBEG die nötigen geowissenschaftlichen Grundlagen“, erklärt Carsten Mühlenmeier.
Erlaubnisfeld „Bissendorf“
Mit der aktuellen Entscheidung teilt das LBEG der Eavor GmbH mit Sitz in Düsseldorf zum 1. November das Erlaubnisfeld „Bissendorf“ zu. Die Erlaubnis zur Aufsuchung von Erdwärme zu gewerblichen Zwecken ist zunächst bis zum 31. Oktober 2026 auf drei Jahre befristet. Das Erlaubnisfeld „Bissendorf“ ist gut 101 Quadratkilometer groß und erstreckt sich in einer fast quadratischen Fläche von Langenhagen im Süden bis Bissendorf im Norden und umschließt dabei unter anderem Kaltenweide und den Flughafen Hannover.
Zulassung bergrechtlicher Betriebspläne noch erforderlich
Den Antrag auf Erlaubnis zur Aufsuchung von Erdwärme hatte die Eavor GmbH Anfang Juni dieses Jahres gestellt. Nachdem das LBEG den Antrag geprüft und die von der Fläche betroffene Region Hannover die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben sowie die Städte Hannover und Langenhagen und die Gemeinden Burgwedel, Isernhagen und Wedemark informiert hatte, erteilt es nun die Erlaubnis. Diese gibt der Eavor GmbH das grundsätzliche Recht, die Aufsuchung vorzunehmen. Tatsächliche Aufsuchungshandlungen dürfen erst nach Zulassung bergrechtlicher Betriebspläne erfolgen, für die unter anderem ein gesondertes Beteiligungsverfahren nötig ist.
Die Eavor GmbH sieht in dem Feld Möglichkeiten, tiefengeothermische Projekte für die Wärmegewinnung zur kommerziellen Nutzung umsetzen zu können. Das Unternehmen hatte bereits zum 1. August 2020 das südlich angrenzende Erlaubnisfeld „Kleefeld“ – später „Kleefeld I“ – zugeteilt bekommen.
Weitere Infos
Das LBEG ist neben seiner Eigenschaft als Bergbehörde auch Niedersächsischer Geothermiedienst (NGD), der fachlich neutral und wirtschaftlich unabhängig zu oberflächennaher und tiefer Geothermie berät sowie geowissenschaftliche Grundlagen schafft und pflegt. Das LBEG unterstreicht dabei die Bedeutung der Geothermie als regenerative Energiequelle und bietet regelmäßig Veranstaltungen für die Allgemeinheit und das Fachpublikum an.
Bei einer bergrechtlichen Erlaubnis handelt es sich lediglich um das grundlegende Recht, in einem festgelegten Gebiet einen bestimmten Rohstoff (z.B. Erdwärme) aufsuchen zu dürfen. Damit sind dem Inhaber noch keine technischen Maßnahmen gestattet. Ziel einer Aufsuchung ist es, bisher unbekannte Lagerstätten ausfindig zu machen. Weitere Informationen zum Thema Bergbauberechtigungen sind auch online unter https://lbeg.info verfügbar.