Für Bewohner*innen in der Calenberger Neustadt gehen am Montag, 3. März 2025, schrittweise neu eingerichtete Parkzonen in Betrieb. Parkausweise können in den Bürgerämtern oder online beantragt werden.
Um den knappen Parkraum in den innerstädtischen und stadtkernnahen Wohn- und Mischgebieten der Landeshauptstadt Hannover konkurrieren Einwohner*innen, Beschäftigte, Kunden*innen, Besucher*innen, Dienstleister*innen und Lieferanten*innen. Teilweise kommen noch Nutzungsansprüche durch Event-Verkehre dazu. Dies ist auch in der Calenberger Neustadt der Fall. Für einige Bewohner*innen bedeutet das schon seit Jahren ein großes Ärgernis. 2024 haben der Bezirksrat Mitte und der Rat der Landeshauptstadt für die Calenberger Neustadt die Einführung von Bewohner*innenparken beschlossen. Ab Montag, 3. März 2025, gehen die neuen Parkzonen in Betrieb.
Schilder und Automaten für Parkzonen stehen
Die Arbeiten zur Einrichtung der Bewohner*innenparkzonen F, G und H in der Calenberger Neustadt sind abgeschlossen. Die dafür notwendige Beschilderung und die erforderlichen Parkscheinautomaten sind aufgestellt und die notwendigen Fahrbahnmarkierungen sind aufgebracht. Wie bereits im November 2024 mit einer Anlieger*inneninformation angekündigt werden nun in der Woche ab 3. März 2025 sukzessive die Bewohner*innenparkzonen in Betrieb genommen.
Informationen zur Antragstellung für Bewohner*innenparkausweise und die Möglichkeit zur Onlinebeantragung:
Der Online-Antrag wird zeitnah bearbeitet und innerhalb von etwa zwei Wochen an die hannoversche Meldeanschrift zugesandt.
Was benötigen Bewohner*innen für einen Online-Antrag?
Eine Meldeanschrift in einer hannoverschen Bewohner*innenparkzone
Daten für eine Bezahlung mit PayPal, Kreditkarte oder giropay
Personalausweis oder Pass
Die Kfz-Zulassungsbescheinigung
Eine Nutzungsbescheinigung, sollten regelmäßiger Fahrzeugnutzer und Fahrzeughalter*in nicht identisch sein
Sollten eine potenziell berechtigte Personen noch nicht in Hannover angemeldet sein oder die Online-Beantragung aus anderen Gründen nicht funktionieren, können Bürger*innen zur Beantragung in das Bürgeramt ihrer Wahl gehen. Sie können dafür einen Termin buchen oder an einem Donnerstag mit Wartezeit ein Bürgeramt aufsuchen (außer Bürgeramt Schützenplatz).
Was gilt innerhalb welcher Zone?
Es gibt drei verschiedene Angebote:
Straßen, in denen nur Bewohner*innen gebührenfrei parken können, die einen kostenpflichtigen Bewohner*innenausweis erworben und im Fahrzeug hinter der Frontscheibe ausgelegt haben (Trennprinzip).
Straßen, in denen Bewohner*innen mit einem Bewohner*innenparkausweis gebührenfrei und Besucher*innen kostenpflichtig eine Parkmöglichkeit haben (Mischprinzip).
Weitere Straßen(abschnitte) mit einer reinen Parkscheinregelung, das heißt sowohl Besucher*innen als auch Bewohner*innen müssen innerhalb der auf der Beschilderung ausgewiesenen Bewirtschaftungszeit einen Parkschein ziehen. Die jeweilig gültigen Regelungen ergeben sich aus der Beschilderung vor Ort.