StVO-Novelle

Neues Verkehrsschild „Ladebereich“ hängt in der Karmarschstraße

Seit dem 25. November hat auch Hannover erstmals ein neues Verkehrszeichen im Stadtgebiet: Das Verkehrszeichen wurde mit der Neuerung der Straßenverkehrsordnung (StVO) eingeführt und kennzeichnet fortan in der Karmarschstraße den Bereich zum Be- und Entladen.

Das Verkehrsschild "Ladebereich".

Blauer Hintergrund, roter doppelt durchgestrichener Kreis und der Zusatz „Ladebereich“ – so sieht das neue Verkehrszeichen 230 aus. Es befindet sich in der Karmarschstraße 32/34 und umfasst drei Stellplätze.

Mit dem neuen Verkehrszeichen soll nach dem Willen des Bundesgesetzgebers erreicht werden, dass die zwingend erforderlichen Flächen für die Liefertätigkeit auch tatsächlich hierfür freigehalten werden. Deshalb das neue Verkehrszeichen mit dem „absoluten Haltverbotszeichen“.

Das Halten und Parken ist nur zum Be- und Entladen von Fahrzeugen zulässig. Das Be- und Entladen muss ohne Verzögerung durchgeführt werden. Bisher wurden solche Liefer-/Ladebereiche mit dem hierfür vorgesehenen „eingeschränkten Haltverbotszeichen“, ein roter einfach durchgestrichener Kreis auf blauem Hintergrund, (Verkehrszeichen 286 StVO) beschildert.

Der Nachteil der bisherigen Beschilderung war, dass in diesen Bereichen auch Fahrzeuge – auch über längere Zeiträume – rechtmäßig abgestellt werden durften, für die entsprechende Ausnahmegenehmigungen erteilt wurden. Das sind beispielweise Fahrzeuge von Handwerksbetrieben (mit dem sogenannten Handwerker-Parkausweis), aber auch Fahrzeuge zum Beispiel von mobilen Pflegediensten. Dadurch waren Liefer-/Ladebereiche jedoch öfters durch solche Fahrzeuge belegt.

Zukünftig werden an besonders betroffenen Örtlichkeiten/Strecken auch die neuen, reinen Ladebereiche ausgewiesen, für deren anderweitige Nutzung in der Regel keine gesonderten Ausnahmegenehmigungen erteilt werden. Insofern kann es zukünftig in einzelnen Bereichen auch einen Mix aus den beiden vorgenannten Regelungen geben.

Die bisherige Regelung mit dem Verkehrszeichen 286 hat aber auch deshalb weiterhin seine Berechtigung, weil es an vielen Örtlichkeiten mit regelmäßig hohem Parkdruck die Chance auf einen freien Stellplatz, etwa für Handwerksbetriebe oder Pflegedienste, erhöht.