"Es ist uns wichtig, dabei auch die Eltern zu entlasten, deren Kinder derzeit in Notgruppen betreut werden, denn sie leisten als Teil der sogenannten kritischen Infrastruktur einen wichtigen Beitrag für uns alle oder sind als Härtefälle besonders belastet", betont Oberbürgermeister Belit Onay.
Eltern, deren Kinder städtische Einrichtungen besuchen, erhalten die Rückerstattung direkt von der Stadt Hannover. Bei allen anderen Einrichtungen erstattet die Stadt den Träger*innen die Beiträge, diese erstatten sie dann den Eltern. Wichtig: Eltern müssen keinen Antrag auf Rückerstattung stellen, die Verwaltung veranlasst die Rückzahlung von sich aus. Der Betrag errechnet sich aus dem gezahlten Entgelt und dem gezahlten Essensgeld.
Wenn von Seiten des Landes Niedersachsen eine über den April 2020 hinausgehende Schließung der Kindertageseinrichtungen angeordnet wird, ist eine Verlängerung dieser Regelung möglich.
Mit fachaufsichtlicher Weisung vom 13. März 2020 hatte das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung die Gesundheitsämter angewiesen, unter anderem den Betrieb von sämtlichen Kindertageseinrichtungen, Kinderhorten und der Kindertagespflege vom 16. März bis einschließlich 18. April 2020 zu untersagen. Diese Maßnahme dient der Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2. Ausgenommen von dieser fachlichen Weisung ist die Notbetreuung in kleinen Gruppen.