Pflegeheime in Hannover

Was tun, wenn ein Pflegefall eintritt? Diese Frage geht oft einher mit einer gewissen Hilflosigkeit bei der Wahl der passenden Institution. Damit Sie nicht gänzlich unvorbereitet in eine solche Situation geraten, hat hannover.de hier die wichtigsten Informationen

  • zur stationären Pflege,
  • den Kosten im Pflegeheim,
  • den Kosten für Kurzzeitpflege und
  • zum Pflegegeld.

für Sie zusammengestellt.

Herzlichkeit und Dankbarkeit zwischen den Generationen

Pflegeheime in Hannover: Die stationäre Pflege

Stationäre Pflege kommt infrage, wenn eine teilstationäre oder häusliche Pflege oder Altenpflege nicht ausreicht. Auch besonders schwierige Umstände in einer persönlichen Pflegesituation können zur stationären Pflege führen. Geprüft wird dies, wenn die betreffenden Personen in Pflegestufe I oder II eingruppiert wurden. In der Pflegestufe III erfolgt keine Prüfung. Die Prüfung nimmt der „Medizinische Dienst der Krankenversicherung“, kurz MDK, vor. Der MDK prüft zudem einmal jährlich alle Pflegeheime in Hannover und Deutschland. Im Anschluss werden gesetzlich vorgeschriebene Transparenzberichte veröffentlicht und Pflegenoten vergeben. Die Berichte, Noten und Listen der Pflegeheime in Hannover finden Sie auf den Internetseiten Ihrer Krankenkasse.

Die stationäre Pflege und Altenpflege umfasst

  • Körper- und Mundpflege,
  • Zubereitung von Speisen und Hilfe beim Essen,
  • Unterstützung zur Mobilität (Aufstehen, Hinlegen, Bewegung, An- und Ausziehen),
  • soziale Pflege (Teilnahme am Leben, Kontaktmöglichkeiten),
  • Behandlungspflege (medizinische Leistungen),
  • Unterkunft und Verpflegung,
  • Hilfsmittel (Gehhilfen, Orthesen).

Die Kosten für Pflegeheime in Hannover

Jedes Heim verfügt über eigene Ausstattungsmerkmale und Angebote, die in die Pflegekosten einfließen. Zudem spielt die Pflegestufe, in die eine pflegebedürftige Person eingeteilt wird, eine wichtige Rolle. Der MDK stellt diese Pflegestufe fest. Derzeit (Oktober 2014) übernehmen die Pflegekassen monatlich folgende Kosten:

Pflegestufe I: 1.023,-- Euro

Pflegestufe II: 1.279,-- Euro

Pflegestufe III: 1.550,-- Euro, für Härtefälle 1.918,-- Euro.  

Ab Januar 2015 erhöhen sich diese Beträge um vier Prozent. Die Kosten für Pflegeheime in Hannover, beispielsweise für eine Einrichtung mit Pflegenote 1,0, belaufen sich monatlich auf rund 2.000 Euro in Stufe I bis 2.900 Euro in Stufe III. Die Differenz zwischen den Übernahmesätzen der Kassen und den Pflegesätzen der Einrichtungen tragen die Betroffenen oder deren Angehörige in gerader Linie, also Eltern oder Kinder. Das Alter der Pflegebedürftigen ist für die Einteilung in Pflegestufen unerheblich. Die Sätze gelten in der Altenpflege ebenso wie für die Pflege von jüngeren Bedürftigen. Eine Alternative zur stationären Pflege kann die Kurzzeitpflege sein.

Kurzzeitpflege für vorübergehende Betreuung oder Altenpflege

Kurzzeitpflege darf höchstens vier Wochen in einem Jahr in Anspruch genommen werden. Solche Pflegefälle können zum Beispiel nach Krankenhausaufenthalten auftreten. Ist die häusliche Pflege vorübergehend nicht möglich, beispielsweise wenn Pfleger durch berufliche Abwesenheit, Unfall und weitere Gründe verhindert sind, kommt ebenfalls die Kurzzeitpflege infrage. Sie kann je nach Zustand des Pflegebedürftigen in Rehabilitations- oder Vorsorgeeinrichtungen erfolgen, nicht zwangsläufig in einem Pflegeheim in Hannover. Kurzzeitpflege ist unabhängig von Pflegestufen. Die Pflegeversicherung übernimmt bis zu 1.550,-- Euro. Ist eine stationäre Pflege nicht erforderlich, ist bei der häuslichen Pflege das Pflegegeld ein wichtiges Thema.

Pflegegeld für häusliche Pflege

Wer sich von Angehörigen, Freunden, Bekannten oder anderen geeigneten Personen Zuhause statt in Pflegeheimen in Hannover versorgen lässt, erhält dafür von der Pflegeversicherung Pflegegeld. Den Antrag auf Pflegegeld stellt der Pflegebedürftige. Der Betrag ist als Aufwandsentschädigung für die privaten Pfleger gedacht. Die monatlichen Sätze betragen (Oktober 2014):

Pflegestufe I: 235,-- Euro

Pflegestufe II: 440,-- Euro

Pflegestufe III: 700,-- Euro.

Beschäftigt der Pflegebedürftige neben den privaten Pflegern zusätzlich einen professionellen  Pflegedienst, so vermindert sich das Pflegegeld um die Kosten dieses Pflegedienstes. Wird ausschließlich ein professioneller Pflegedienst in der häuslichen Pflege beschäftigt, so betragen die monatlichen Sätze für den Dienst (Oktober 2014):

Pflegestufe I: 450,-- Euro

Pflegestufe II: 700,-- Euro

Pflegestufe II: 1.550,-- Euro, Härtefälle bis 1.918,-- Euro.

Das Pflegegeld wird hierbei direkt zwischen Pflegeversicherung und Unternehmen abgerechnet, das die professionelle häusliche Pflege ausführt, nicht mit dem Pflegebedürftigen.

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