Diese wird bis zu sechs Wochen pro Kalenderjahr bewilligt. Voraussetzung dafür ist, dass die/der Pflegebedürftige bereits sechs Monate durch Angehörige gepflegt wurde und Pflegegeld in Anspruch genommen wird.
Diese Verhinderungspflege kann durch ambulante Pflegedienste oder durch Pflegeeinrichtungen übernommen werden. Die Aufwendungen dürfen bei erwerbsmäßiger Pflegevertretung 1612 Euro im Jahr nicht überschreiten.
Übernehmen ehrenamtliche Pflegekräfte, z. B. andere Familienangehörige oder Nachbarn die Pflegevertretung, wird bei maximal sechs Wochen das entsprechende Pflegegeld gezahlt.
Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Pflegekasse.