Im Krankenhaus sind die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter des Krankenhaussozialdienstes Ansprechpersonen für Patientinnen, Patienten und Angehörige. Der Krankenhaussozialdienst berät und unterstützt bei der Organisation der Versorgung nach der Krankenhausentlassung; er ist auch bei der Pflegeplatzsuche behilflich.
Wird die Pflegebedürftigkeit im Krankenhaus festgestellt, so kann durch den Krankenhaussozialdienst die Pflegeeinstufung bei der Pflegekasse beantragt werden, die Einstufung erfolgt dann innerhalb kurzer Zeit.
Wenn die finanziellen Mittel zur Deckung der Heimkosten nicht ausreichen, kann ein Sozialhilfeantrag ebenfalls über den Krankenhaussozialdienst gestellt werden.
Falls die Antragstellung für einen Pflegegrad nicht über den Krankenhaussozialdienst veranlasst wird, reicht ein Anruf bei der zuständigen Pflegekasse aus, um sich einen Antrag zuschicken zu lassen. Gesetzlich Krankenversicherte sind in der Pflegekasse der Krankenkasse pflegeversichert.