Fragen und Antworten zum Thema Pflege

5. Was sind die Voraussetzungen für die Einstufung in einen Pflegegrad?

Bedingungen

Diese Bedingungen müssen zutreffen:

Die Pflegekasse zahlt erst Pflegeleistungen, wenn die/der Versicherte folgende Voraussetzungen erfüllt:

  1. Die Pflegebedürftigkeit ist festgestellt und
  2. die Vorversicherungszeit ist abgelaufen.

zu 1.:

Der Gesetzgeber hat in §14 SGB XI genau beschrieben, wer pflegebedürftig ist: Danach gilt als pflegebedürftig, wer gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten aufweist und deshalb der Hilfe durch andere bedarf. Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbständig kompensieren oder bewältigen können. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, und mit mindestens der in § 15 festgelegten Schwere bestehen.

Wonach wird beurteilt, ob ein Mensch pflegebedürftig ist?

Maßgeblich sind die gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Selbständigkeit in den sechs Bereichen:

  • Mobilität
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  • Selbstversorgung
  • Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

zu 2.:

Die Vorversicherungszeit ist erfüllt, wenn man innerhalb der letzten zehn Jahre vor der Antragstellung mindestens zwei Jahre in der Pflegeversicherung versichert war.