Existenzsicherung

Sozialhilfe (SGB XII)

Wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind

Sozialhilfe können Sie dann beantragen, wenn Ihr Einkommen nicht ausreicht, um ihre Existenz zu sichern und Sie aus Altersgründen oder wegen Berufsunfähigkeit nicht (mehr) erwerbsfähig sind. Bevor Sie Anspruch auf Sozialhilfe haben, müssen Sie alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft haben: den Einsatz Ihrer Arbeitskraft, Ihr Vermögen, Unterhaltsansprüche gegenüber Verwandten oder andere Sozialleistungen aus der Kranken- Renten- oder Pflegeversicherung. Die Vermögensfreibeträge für Sozialhilfe liegen deutlich niedriger als beim Arbeitslosengeld II.

Für Eltern kommt Sozialhilfe in der Regel nur zum Tragen, wenn sie

  • wegen Krankheit oder Behinderung nicht erwerbsfähig sind oder
  • ein krankes oder behindertes Kind haben und deshalb nur in sehr geringem Umfang berufstätig sein können.

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