Verschiedene Modelle

Ausbildung

Abschlüsse und Qualifikationen nachholen - auch in Teilzeit

Wenn Sie vor der Familienzeit keine Gelegenheit hatten, einen beruflichen Abschluss zu erlangen, gibt es verschiedene Wege, sich auch noch später zu qualifizieren. Um Beruf und Familie besser in Einklang zu bringen, bieten sich Teilzeitausbildungen oder –umschulungen an.

Zu diesen Fragen berät Sie die Berufsberatung der Agentur für Arbeit, insbesondere zu finanziellen Fördermöglichkeiten. Sollten Sie Arbeitslosengeld II beziehen, sprechen Sie bitte Ihre/n persönliche/n AnsprechpartnerIn im JobCenter der Region an. Die Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt von Arbeitsagentur/JobCenter der Region bieten gemeinsame Informationsveranstaltungen zu diesen Themen an. Pro Aktiv Centren (PACE) oder SchulsozialarbeiterInnen an den (Haupt-)Schulen unterstützen erste berufliche Orientierungsschritte von SchülerInnen. Des Weiteren berät Sie auch gerne die trägerneutrale Weiterbildungsberatung (wbb).

Ausbildung/Umschulung in Teilzeit

Väter oder Mütter können mit einem „berechtigtem Interesse, z. B. wegen Familienverantwortung, den Wunsch nach einer Teilzeitausbildung begründen. Eine Ausbildung/Umschulung in Teilzeit kann grundsätzlich in allen betrieblichen Ausbildungsberufen durchgeführt werden. Voraussetzung ist, dass ein ausbildungsberechtigter Betrieb bereit ist, eine Ausbildung in Teilzeit durchzuführen. Für Berufe, die schulisch ausgebildet werden, z. B. Logopädie, Erziehungswesen, Physiotherapie etc. gibt es dieses nicht. Fragen Sie aber bei den Fachschulen dennoch nach.

Sollten Sie weitere Informationen oder Unterstützung für die Ausbildung wünschen, beraten Sie zusätzlich zur Agentur für Arbeit die AusbildungsberaterInnen der Handwerks- bzw. der Industrie- und Handelskammer.

Für ein Teilzeitmodell (§ 8 Berufsbildungsgesetz) wären folgende Varianten praktikabel:

  • Reduzierung der Ausbildungszeit – z. B. auf 6 Stunden bzw. wöchentlich 30 Stunden (75 %)
  • Verlängerung der Ausbildungsdauer, wenn eine Reduzierung unter 75 % der regulären Arbeitszeit vorliegt
  • gegebenenfalls individuelle Verkürzung der Ausbildungszeit, z. B. bei einem guten Schulabschluss
  • in Abstimmung mit dem zuständigen Ausbildungsberatern der zuständigen Stelle/ Kammer.

Es ist auch eine nachträgliche Änderung von Voll- in Teilzeitausbildung möglich. Ein gemeinsamer Antrag sollte vom Betrieb und den Auszubildenden an die zuständige Stelle erfolgen (z. B. IHK, HWK/ Kreishandwerkerschaft).

Berufsberatung der Agentur für Arbeit

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Berufsperspektiven

Ausbildung & Praktikum

Informationen und Angebote rund um die Berufsausbildung und Praktika

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Region Hannover

Berufsbildende Schulen

Kompetenzzentrum in Sachen Bildung: Infos zu Aus-, Weiter- und Fortbildung an 12 berufsbildenden Schulen im Schuljahr 2024/2025.

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Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt

Veranstaltungen und Informationen zur beruflichen Ausbildung und zum Wiedereinstieg

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Berufsbezogene Sprachförderung bei ALBuM

Bei AlbuM können Migranten und Migrantinnen ihre berufsbezogenen Sprachkenntnisse erweitern

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Projekt TaF für junge Mütter bis 25 Jahren

Informationen zur erfolgreichen Teilzeitausbildung auf der Internetseite von SINA (Soziale Integration Neue Arbeit)

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www.teilzeit-info.de

Internetseite des Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit Informationen zur aktuellen Rechtslage und Service- und Beratungsangeboten

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DGB-Jugend Internetportal

Die Website bietet Informationen rund um die Ausbildung und eine online-Beratung für Ausbildungssuchende und Auszubildende

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