Mit der gesetzlichen Pflegeversicherung, festgeschrieben im Sozialgesetzbuch XI, ist 1995 ein grundsätzlicher und umfassender verpflichtender Versicherungsschutz für alle Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik eingeführt und seitdem immer wieder angepasst worden. Der Umfang deckt alle Pflegerisiken ab, ist jedoch keine "Vollkaskoversicherung".
Da die Leistungen aus pauschalisierten Festbeträgen bestehen, kann es in Einzelfällen vorkommen, dass dieser die Kosten für z. B. einen Pflegedienst nicht vollständig deckt. Daher kann es unter Umständen sinnvoll sein, eine private Zusatzversicherung abzuschließen.