Eine Teilzeitausbildung oder Teilzeitumschulung unterstützt junge Mütter und Väter, die keine Gelegenheit hatten, vor der Geburt eines Kindes eine qualifizierende Ausbildung zu absolvieren.
Wenn Sie Ausbildungs- und Umschulungsplätze in Teilzeit anbieten möchten, wenden Sie sich bitte an den Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit oder/und Ihre zuständige Kammer.
Für ein Teilzeitmodell (§ 8 Berufsbildungsgesetz) bieten sich folgende Varianten an:
- Modell 1: die Regelausbildungsdauer bleibt unverändert, bei mindestens 25 Stunden Arbeitszeit inklusive Berufsschulunterricht in Vollzeit
- Modell 2: die Regelausbildungszeit wird um ein Jahr verlängert, bei einer Arbeitszeit von 20 Stunden inklusive Berufsschulunterricht in Vollzeit
Teilzeitausbildung ist möglich, wenn ein berechtigtes Interesse geltend gemacht werden kann - als solches gilt Familienverantwortung. Es ist auch eine nachträgliche Änderung von Voll- in Teilzeitausbildung möglich. Ein gemeinsamer Antrag sollte vom Betrieb und der*dem Auszubildenden an die zuständige Stelle erfolgen (z. B. IHK, HWK/Kreishandwerkerschaft).
Eine Ausbildung in Teilzeit kann in allen betrieblichen Ausbildungsberufen durchgeführt werden.