Informationen für Unternehmen

Corona - Informationen und Unterstützung für Unternehmen

Informationen zu Unterstützungsleistungen gegen die Auswirkungen der Coronakrise

Hinweis

Für Anliegen und Fragen, die sich aus der Corona-Krise ergeben, wenden Sie sich bitte an die nachfolgenden Mailadressen. Bitte geben Sie auch eine Telefon-Nummer an, unter der wir Sie erreichen können.


Nds. Verordnung zur Beschränkung sozialer Kontakte anlässlich der Corona-Pandemie

Diese Verordnung regelt die Beschränkung von sozialen Kontakten und umfasst unter anderem die Regelungen zum Aufenthalt im öffentlichen Raum, die Beschränkung auf eine Höchstzahl von zwei Personen und die Schließungen von weiteren gewerblichen Einrichtungen.

Allgemeinverfügung der Region Hannover

Die Allgemeinverfügungen der Region Hannover wurden durch die Nds. Verordnung nicht aufgehoben. Die Verfügungen sind daher weiterhin wirksam. Inhaltlich ergänzen sich die jeweiligen Regelungen und gelten nebeneinander.

Finanzielle Unterstützung

Hinweis Förderprogramme

Aktuelle Informationen zu laufenden Anträgen und Programmen finden Sie jeweils auch auf den Seiten der NBank sowie der KfW unter

Anträge zu den nachfolgenden Programmen sind bitte direkt bei den zuständigen Institutionen zu stellen. Die Wirtschaftsförderung kann keine Anträge annehmen.

Unterstützungsprogramme im Überblick

Hilfe für von den erweiterten Schließungen betroffene Unternehmen (verbesserte Überbrückungshilfe III)

Für die von den zusätzlichen Schließungs-Entscheidungen vom 13. Dezember 2020 erfassten Unternehmen werden Zuschüsse zu den Fixkosten gezahlt. Dazu wird die ausgeweitete und bis Ende Juni 2021 geltende Überbrückungshilfe III entsprechend angepasst und nochmals verbessert.

Antragsberechtigt sind Unternehmen, Soloselbständige und selbständige Angehörige der freien Berufe mit einem Jahresumsatz von bis zu 500 Millionen Euro (im Folgenden „Unternehmen“). Sie können die verbesserte Überbrückungshilfe III erhalten. Diese sieht eine anteilige Erstattung der betrieblichen Fixkosten vor. Der Erstattungsbetrag beträgt in der Regel 200.000 Euro, in besonderen Fällen bis zu 500.000 Euro.

Erstmals ist es für Betriebe zusätzlich möglich die Kosten für bauliche Veränderungen zur Einhaltung von Hygienestandards sowie Digitalisierungsausgaben (bis max. 20.000€) als förderfähige Betriebsausgabe geltend zu machen.

Niedrigschwellige Investitionsförderung für das Gaststättengewerbe

  • Die Mittel durch das vorliegende Antragsvolumen sind ausgeschöpft. Eine Aufstockung der Mittel wurde in Aussicht gestellt

Im Anschluss an die Investitionsförderprogramme Neustart Niedersachsen bieten sich für Unternehmen des Gaststättengewerbes, die unter den wirtschaftlichen Einbrüchen in Folge von Covid-19 leiden, weiterhin attraktive Förderungen zur Realisierung von Investitionsvorhaben. Mithilfe der Förderung „niedrigschwellige Investitionsförderung für das Gaststättengewerbe“ der NBank können diese Betriebe für investive Qualitätsverbesserung Ihres Angebots einen nicht rückzahlbaren Zuschuss erhalten (maximal 100.000 € zu 80%).

Förderfähig sind hierbei Ausgaben für Investitionsgüter mit einer gewöhnlichen Nutzungsdauer von mindestens 5 Jahren zum Umbau, zur Erweiterung und zu sonstigen Modernisierungsmaßnahmen bestehender Betriebe in ganz Niedersachsen. Neben einer Aufwertung der Einrichtungsgegenstände, Neuanschaffung von Küchen- und Kühlgeräten sind auch Investitionen in moderne Belüftungs- und Hygienesysteme oder Heizkonzepte für Außenbereiche denkbar, welche dafür sorgen die Unternehmen über die Pandemie hinweg zukunftsfähig aufzustellen.

Die Antragstellung muss spätestens bis zum 31.03.2021 über das Kundenportal der NBank erfolgt sein.

Corona Soforthilfe des Bundes

Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen

Antragsberechtigt sind Unternehmen, Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb aller Branchen, bei denen der Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 zusammen um mindestens 60 % gegenüber den gleichen Vorjahresmonaten eingebrochen ist. Die maximale Förderung beträgt 50.000 Euro pro Monat. Bei Unternehmen bis zu fünf Beschäftigten beträgt der maximale Erstattungsbetrag 3.000 Euro pro Monat, bei Unternehmen bis zu zehn Beschäftigten 5.000 Euro pro Monat. Die maximalen Erstattungsbeträge für kleine Unternehmen können in begründeten Ausnahmefällen überschritten werden.

Stabilitätspaket der Landeshauptstadt Hannover

Niedersachsen-Schnellkredit für kleine und mittlere Unternehmen

Mit dieser Förderung unterstützen das Land Niedersachsen und die NBank kleine und mittlere Unternehmen in Niedersachsen, die im Zusammenhang mit der aktuellen Corona-Pandemie in vorübergehende Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind.

KfW-Schnellkredit 2020

Ab dem 15.04. (nach Genehmigung der EU-Kommission) können Sie bei Ihrer Bank oder Sparkasse den neuen KfW-Schnellkredit 2020 beantragen – oder weiterhin einen der bestehenden Kredite zur KfW-Corona-Hilfe.

Der KfW-Schnellkredit 2020 richtet sich an Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern, die mindestens seit Januar 2019 am Markt sind. Der Kredit kann für Anschaffungen (Investitionen) und laufende Kosten (Betriebsmittel) verwendet werden und ist zu 100 % abgesichert durch eine Garantie des Bundes. Das erhöht Ihre Chance deutlich, eine Kreditzusage zu erhalten.

KfW Sonderprogramm 2020

Anträge für das KfW Sonderprogramm können ab sofort (23.03.2020) gestellt werden.

Die Mittel für das KfW Sonderprogramm sind unbegrenzt. Es steht sowohl kleinen, mittelständischen Unternehmen als auch Großunternehmen zur Verfügung. Niedrigere Zinssätze und eine vereinfachte Risikoprüfung der KfW bei Krediten bis zu 3 Mio. Euro schaffen weitere Erleichterung für die Wirtschaft. Eine höhere Haftungsfreistellung durch die KfW von bis zu 90% bei Betriebsmitteln und Investitionen von kleinen und mittleren Unternehmen erleichtern Banken und Sparkassen die Kreditvergabe.

Die Programme im Detail:

Für die Beantragung der o.g. Kredite  über die Hausbank sind folgende Unterlagen notwendig:  

  1. Kurze schriftliche Beschreibung der Auswirkungen der Pandemie auf das Unternehmen
  2. Jahresabschlüsse / Einnahmen-Überschuss-Rechnungen 2017 und 2018
  3. Betriebswirtschaftliche Auswertung 2019 (inklusive Summen- und Saldenliste)
  4. Ermittlung des Kreditbedarfs anhand einer Maßnahmen- und Liquiditätsplanung für die nächsten 12 Monate
  5. Selbstauskunft
  6. Vorschlag für den Eigenbeitrag des Gesellschafters

Hilfe bei der Antragstellung

Sprechen Sie uns an - gern helfen wir Ihnen bei der Vorbereitung der Antragstellung: wirtschaftsfoerderung@region-hannover.de.


Unterstützung für Unternehmen

Beratung

Auch und vor allem in der aktuellen Situation steht Ihnen die Wirtschaftsförderung mit Ihren Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern für Ihre Fragen zu Verfügung. Natürlich unterstützen wir Sie auch bei der Vorbereitung der Antragstellung der in Frage kommenden Programme.

Bitte stellen Sie sich darauf ein, dass Sie für die Bewilligung der Liquiditätshilfen aktuelle Unternehmensdaten in Form einer BWA, Einnahmen-Überschussrechnung oder Jahresabschluss bereit halten sollten.

Handlungsempfehlungen

In dem nachfolgenden Dokument finden Sie Handlungsempfehlungen für grundlegende, wichtige Schritte, um die Auswirkungen der Corona-Krise auf Ihr Unternehmen zu reduzieren.

Ausbildung

 

Bundesministerium der Finanzen: Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus

Zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgeschäden der Coronakrise sind nun konkrete steuerliche Maßnahmen für betroffenen Unternehmen und Selbstständige veröffentlicht worden. Danach können bis zum 31.12.2020 Anträge auf

  • Stundung fälliger Steuern sowie
  • Anpassung der Vorauszahlungen der Einkommens- und Körperschaftssteuer

gestellt werden. Die Anforderungen für Nachweise der entstandenen Schäden und Voraussetzungen für Stundungen werden kulant gehandhabt. Zudem soll auf die Erhebung von Stundungszinsen verzichtet werden.

Für besonders betroffene Unternehmen sollen darüber hinaus bis zum 31.12.2020 von Vollstreckungsmaßnahmen rückständiger Steuerzahlungen abgesehen werden sowie die Säumniszuschläge abgesehen werden.

 

Welche weiteren Hilfsprogramme und Ansprechpartner gibt es?

 

Kurzarbeit

Informationen für Arbeitgeber zur Weitergabe an betroffene Arbeitnehmer:

  1. Die Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld verpflichtet Arbeitnehmer zur Abgabe einer Einkommenssteuererklärung für das Jahr 2020 (bis zum 31.07.2021)
  2. Grundsätzlich sind die ausgezahlten Beträge steuerfrei. Durch eine Hinzurechnung jener zum erzielten Einkommen, wirken diese sich jedoch negativ auf die Berechnung des individuellen Steuersatzes aus. Empfänger von Kurzarbeitergeld haben dementsprechend ggf. mit für sie unüblichen Lohnsteuernachzahlungen im Rahmen der nächsten Steuererklärung zu rechnen.  

Videoerläuterungen zum Thema Kurzarbeit

 

Entschädigungen nach dem § 56 Infektionsschutzgesetz

Nur wenn Sie selbst oder eine Mitarbeiterin oder Mitarbeiter Ihrer Firma vom Gesundheitsamt der Region Hannover unter Quarantäne gestellt wurden, haben Sie ggfs. einen Anspruch auf eine Verdienstausfallentschädigung nach § 56 Infektionsschutzgesetz.

Die Antragsunterlagen sind schriftlich auf dem Postwege an die Region Hannover zu übermitteln. Die Adresse ist in den Antragsunterlagen enthalten. Alle Nachweise sind in Kopie beizulegen. Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem bereitgestellten Merkblatt. Fragen bitte an o.g. Mailadresse richten.

Das Gesundheitsamt der Region Hannover ist für die Entschädigung von Verdienstausfällen im Zusammenhang mit einer durch das Gesundheitsamt ausgesprochenen Quarantäne (Absonderung) zuständig. Berechtigte sind hierbei Arbeitnehmer und Selbständige/ Freiberufler, gegen die direkt eine Quarantäne von der zuständigen Behörde ausgesprochen wurde.
Rechtsgrundlage hierfür ist § 56 IfSG.

Weitere Informationen wie

  • Was ist eine von der zuständigen Behörde angeordnete Quarantäne?
  • Was ist ein Tätigkeitsverbot?
  • Wer bietet ebenfalls Unterstützung?

sowie alle erforderlichen Formulare finden Sie hier auf der Übersichtsseite der Region Hannover

 

An wen kann ich mich als Gründerin oder Gründer wenden, wenn ich Fragen zu den Corona-Hilfen habe?

Einige geplante Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen sind auch geeignet, Gründerinnen und Gründer sowie jungen Unternehmen in der Corona-Krise zu helfen. Zusätzlich gibt es Möglichkeiten, das eigene Geschäftsmodell an die aktuelle Situation anzupassen. Individuelle Unterstützung bietet das Team Gründung & Entrepreneurship von hannoverimpuls unter der Email-Adresse coronahilfe@hannoverimpuls.de oder telefonisch unter (0511) 300333700.

2 Mrd. Eu­ro-Maß­nah­men­pa­ket für Start-ups