Ehrenamtliches Engagement
Jugendschöffenamt
Neben der Jugendrichterin/dem Jugendrichter nehmen Sie im Jugendstrafverfahren eine gleichberechtigte Funktion in der gemeinsamen Urteilsfindung ein. Sie haben die Möglichkeit, sich ein eigenes Bild über den Sachverhalt in der Verhandlung zu bilden. Sie tragen insbesondere durch Ihre Lebens- und Berufserfahrungen dazu bei, den Blick auf das Geschehen zu erweitern und Ihre Erfahrungen in die Urteilsfindung einfließen zu lassen. Gemeinsam mit der Jugendrichterin/ dem Jugendrichter sind Sie auf der Grundlage des geschilderten Sachverhaltes an der Urteilsfindung beteiligt.
Ihre Grundhaltung als Jugendschöffin und Jugendschöffe ist gekennzeichnet durch Ihre Objektivität und Unabhängigkeit. Sie tragen als Jugendschöffin und Jugendschöffe somit eine große Verantwortung gegenüber den Zeugen, den Angeklagten und den Opfern. Als Jugendschöffin und Jugendschöffe tragen Sie unmittelbar dazu bei, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Justiz zu stärken. Als Schöffin und Schöffe benötigen Sie keine spezifischen Strafrechtskennnisse. Als Jugendschöffin und Jugendschöffe sollten Sie Erfahrungen mit jungen Menschen und Heranwachsenden haben.
Das Jugendstrafrecht geht davon aus, dass junge Menschen sich noch in einer lernenden Lebensphase befinden und unsere gesellschaftlichen Normen und Werte hinterfragen. Die Persönlichkeitsentwicklung ist noch nicht abgeschlossen. Aus diesem Grund ist im Alter vom vierzehnten bis zum siebzehnten Lebensjahr und unter bestimmten Voraussetzungen auch bis zum zwanzigsten Lebensjahr das Jugendstrafrecht anzuwenden. Leitgedanke des Jugendstrafrechts ist "Erziehung statt Strafe". Durch angemessene Sanktionen wird auf die Entwicklung der jungen Menschen Einfluss genommen, ohne dass sie kriminalisiert werden. Ziel des Jugendstrafrechts ist es, erneute Straftaten zu vermeiden und kriminelle Verhaltensmuster nicht zu verfestigen.
Bewerbung Jugenschöffendienst
Link zur Bewerbung für das Jugendschöffenamt in der Periode vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2028.
lesenVoraussetzungen und Modalitäten
Jugendschöffenwahl
Die Schöffen- und Jugendschöffenwahl findet alle fünf Jahre statt.
lesenWeiterführende Links
Schöffinnen und Schöffen
Informationen zum Thema auf der Internetseite des Niedersächsischen Justizministeriums (www.mj.niedersachsen.de)
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Das Schöffenamt
Informationen zum Thema auf der Website Niedersächsisches Justizportal (www.justizportal.niedersachsen.de)
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Webseite der Schöffinnen und Schöffen in Niedersachsen und Bremen
Internetportal der Deutschen Vereinigung der Schöffinnen und Schöffen Landesverband Niedersachsen/Bremen e.V. (www.schoeffen-nds-bremen.de)
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Informationen für Schöffen
Informationen zum Thema auf der Website des Landgerichts Hannover (www.landgericht-hannover.niedersachsen.de)
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