Wichtiger Hinweis

Wir weisen darauf hin das die Antragsfrist für Veranstaltungen nach der Satzung über die Sondernutzung an Ortsstraßen und Ortsdurchfahrten in der Landeshauptstadt Hannover 6 Wochen beträgt und wir keine Ausnahmen von dieser Vorschrift machen können. Anträge sind immer mit aussagekräftigen Unterlagen/Plänen einzureichen.