Wer darf Public Viewing – also öffentliche Fernsehübertragungen im Freien – veranstalten?
Öffentliche Veranstaltungen müssen i.d.R. bei der Region Hannover als Immissionsschutzbehörde angezeigt – also angemeldet – werden. Es reicht eine formlose E-Mail mit folgenden Angaben: Ort, Zeit, Veranstalter, Telefonnummer. Sie erreichen das Team Immissionsschutz der Region Hannover per Mail mit der Adresse Immissionsschutz@region-hannover.de
Daneben ist natürlich auch die Verordnung der Bundesregierung für Public-Viewing-Veranstaltungen sowie Vorschriften örtlichen Ordnungsämter und der GEMA (www.gema.de) zu beachten.
Was muss ich beim Lärmschutz beachten, wenn ich Public Viewing anbieten will?
Es gilt das Prinzip der Rücksichtnahme und der betrieblichen Eigenüberwachung. Anlieger und Anliegerinnen dürfen nicht in erheblichem Maß gestört werden. Das unternehmerische Risiko liegt ausschließlich und eigenverantwortlich beim Veranstalter oder der Veranstalterin. Die Region Hannover empfiehlt, die Übertragungsanlage rechtzeitig einzupegeln. Am Besten ist es, damit einen qualifizierten Schallgutachter oder eine Gutachterin zu beauftragen. Adressen sind unter www.resymesa.de zu finden. Im Beschwerdefall muss der Veranstalter oder die Veranstalterin nachweisen, dass er oder sie Lärmschutzmaßnahmen ergriffen hat.
Welche Rechtgrundlage gilt für Public-Viewing?
Es gilt das Bundes-Immissionsschutzgesetz.
Was muss ich tun, wenn ich mich erheblich durch eine Public-Viewing-Veranstaltung gestört fühle?
Zunächst einmal gilt es, die Störung zu dokumentieren: Art der Störung, Dauer, Quelle. Während der nächtlichen Übertragungen ist das Team Immissionsschutz der Region Hannover nicht erreichbar. Per Mail können Hinweise an die Adresse Immissionsschutz@region-hannover.de gerichtet werden.