A. Die MuseumsCard-Angebote 1. Die MuseumsCard gilt für Personen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr. Die ZusatzkarteFamilie ist zusätzlich zur Museumscard zu erwerben und berechtigt ausschließlich bis zu drei Kinder bis zum vollendeten 17. Lebensjahr mit in das Museum zu nehmen. 2. Während ihrer Gültigkeitsdauer berechtigt die MuseumsCard ihren Inhaber zum unentgeltlichen Besuch der kooperierenden Museen und Ausstellungshäuser im Rahmen ihrer regelmäßigen Öffnungszeiten, Haus und Benutzungsordnungen, sofern nicht ein wichtiger Grund (z.B. Ausübung des Hausrechts, Schließung des Hauses aus baulichen oder organisatorischen Gründen) entgegensteht. B. Allgemeine Regelungen für die MuseumsCard 1. Die MuseumsCard ist über eine Identifikationsnummer personengebunden und nicht übertragbar. Vertragspartner ist die Landeshauptstadt Hannover. 2. Die Museumscard hat eine Laufzeit von 12 Monaten ab Ausstellungsdatum. Der Erwerber der Karte hat beim Kauf das Recht, das Ausstellungsdatum selbst zu bestimmen. Das Ausstellungsdatum darf bis zu drei Monaten nach dem Datum des Kaufs liegen. 3. Die ZusatzkarteFamilie gilt nur für den Karteninhaber und ist nicht auf Familienmitglieder o.ä. übertragbar. 4. Bei Verlust oder Abhandenkommen der MuseumsCard besteht kein Anspruch gegenüber der Landeshauptstadt Hannover auf Ausstellung einer Ersatzkarte. 5. Ein Weiterverkauf der MuseumsCard ohne vorherige Zustimmung der Landeshauptstadt Hannover ist verboten. Die Landeshauptstadt Hannover behält sich vor, Personen, die gegen dieses Verbot verstoßen, vom zukünftigen Erwerb einer MuseumsCard auszuschließen. 6. Sind einzelne kooperierende Museen, Ausstellungen und Einrichtungen aus baulichen oder organisatorischen Gründen geschlossen und ist ihr Besuch daher nicht möglich, besteht kein Schadensersatzanspruch gegenüber der Landeshauptstadt Hannover. Das gleiche gilt für den Fall, dass Kooperationen mit der Landeshauptstadt Hannover enden. 7. Die MuseumsCard ist nur in Verbindung mit einem gültigen amtlichen Personalausweis oder einem anderen Identifikationspapier als Eintrittskarte gültig. 8. Die Landeshauptstadt Hannover haftet aus dem Vertrag über die MuseumsCard nicht für Schäden, die dem Inhaber der MuseumsCard im Zusammenhang mit dem Besuch der Museen, Ausstellungshäuser und Institute erleidet; es sei denn, der Schaden beruht auf einer vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Pflichtverletzung eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Landeshauptstadt Hannover. 9. Die Landeshauptstadt Hannover ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen und/oder die MuseumsCard einzuziehen. Ein wichtiger Grund liegt beispielsweise vor, wenn die Karte Nichtberechtigten überlassen wird, wegen Zeitablaufs verfallen ist oder eigenmächtig geändert wurde. 10. Für den Fall der Fälschung der MuseumsCard oder Verwendung durch einen Nichtberechtigten behält die Landeshauptstadt Hannover sich vor, Strafanzeige zu erstatten und Schadensersatzansprüche geltend zu machen. 11. Die MuseumsCard ist vom Umtausch und Rückgabe ausgeschlossen und berechtigt zum mehrmaligen Eintritt ausschließlich in die Dauer- und Sonderausstellungen der teilnehmenden Häuser. C. Datenschutz 1. Zur Ausfertigung der personengebundenen MuseumsCard und zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses werden für die Dauer von drei Jahren folgende Daten der Karteninhaberin/des Karteninhabers erhoben, gespeichert und genutzt: Name, Anschrift und Geburtsdatum. 2. Auf diese Daten haben allein die mit der Abwicklung des Vertragsverhältnisses befassten Beschäftigten der Landeshauptstadt Hannover sowie der beteiligten Museen ausschließlich für Zwecke der Vertragsabwicklung sowie für statistische Zwecke Zugriff. Eine anderweitige Verwertung oder Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. 3. Mit der Ausfertigung der MuseumsCard erklärt der Berechtigte/die Berechtigte sein/ ihr Einverständnis zu der vorbezeichneten Datenverarbeitung. Er/Sie kann sein/ihr Einverständnis mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Der Widerruf ist zu richten an: Landeshauptstadt Hannover, Museen für Kulturgeschichte, Trammplatz 3, 30159 Hannover. Im Falle des Widerrufs verliert die MuseumsCard ihre Gültigkeit und ist der Landeshauptstadt Hannover auszuhändigen. D. Werbemaßnahme 1. Der/die Teilnehmer(in) erteilt in einer von diesen AGB separaten Erklärung seine Einwilligung, dass seine Angaben für Werbezwecke der MUSEUMSCARD verwendet werden dürfen. Zu diesem Zweck können ihm via E-Mail oder per Post Werbematerialien und Informationen, die im Zusammenhang mit den Angeboten oder Leistungen der kooperierenden Museen, Ausstellungen und Institute stehen, zugesandt werden. 2. Der/die Teilnehmer(in) kann diese Einwilligung jederzeit per E-Mail (an MuseumsCard@hannover-stadt.de) oder per Post (Museen für Kulturgeschichte, Trammplatz 3, 30159 Hannover) gegenüber der Landeshauptstadt Hannover widerrufen. |