Rechtliches

Aufenthaltstitel zu Erwerbszwecken

­Selbständige

Mit einer Erfolg versprechenden Geschäftsidee und einer gesicherten Finanzierung haben Sie die Möglichkeit, sich als Selbständige/r im Bundesgebiet niederzulassen, wenn an der Ausübung Ihres Gewerbes ein wirtschaftliches Interesse und ein regionales Bedürfnis besteht. Die Finanzierung der Umsetzung kann dabei sowohl durch Eigenkapital wie auch durch eine Kreditzusage gesichert sein.   

Bei der Prüfung der geplanten Tätigkeit werden dabei vor Ort die fachkundigen Körperschaften, die zuständigen Gewerbebehörden, die öffentlich-rechtlichen Berufsvertretungen und die für die Berufszulassung zuständigen Behörden beteiligt. Es empfiehlt sich daher Ihrerseits, diese bereits in der Planungsphase zu beteiligen. 

Sollten Sie also beabsichtigen, sich zukünftig als Selbständiger in Deutschland aufhalten zu wollen und Ihr Wohnsitz bzw. (bei noch unklaren Wohnsitz)  Ihre Niederlassung befindet sich in der Region Hannover, so reichen Sie Ihre Unterlagen bei unserer Servicestelle im Team Zuwanderung der Region Hannover ein. Sollten Sie sich noch im Ausland aufhalten, wenden Sie sich bitte an die zuständige deutsche Auslandsvertretung, sofern Sie für eine längerfristige Einreise in das Bundesgebiet ein Visum benötigen. Auf den entsprechenden Web-Seiten finden Sie dann auch weitere, für die Einreise in die Bundesrepublik Deutschlanderforderliche Unterlagen.

Sollten Sie Hilfe benötigen, so erhalten Sie über die Wirtschaftsförderung der Region Hannover die notwendige Unterstützung. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie hier.

Darüber hinaus können auch sogenannte Freiberufler/innen, denen zum Beispiel Künstler, Architekten, Journalisten, aber auch Ärzte und Rechtsanwälte zuzuordnen sind, einen Aufenthaltstitel zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit erhalten, wenn Sie in einem Bereich tätig werden, in dem vergleichbare Arbeitnehmer in größerem Umfang zur Vermittlung nicht zur Verfügung stehen und der Aufenthalt durch die Tätigkeit finanziell abgesichert ist.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Der Aufenthaltstitel für Selbständige wird als Aufenthaltserlaubnis für bis zu drei Jahre befristet erteilt. Nach drei Jahren und erfolgreicher Verwirklichung der Geschäftsidee besteht dann die Möglichkeit einer erleichterten Erteilung des Aufenthaltstitels als Niederlassungserlaubnis.

Beschäftigungen, die eine qualifizierte Berufs-/ bzw. Hochschulausbildung voraussetzen

Die Fachkräftegewinnung aus dem Ausland nimmt für die Bundesrepublik Deutschland einen immer größeren Stellenwert ein. Sie hat deshalb insbesondere für  Führungskräfte sowie für Akademiker erleichterte Regelungen für den Zugang zum Arbeitsmarkt geschaffen. Ebenso wird  bei ausgebildeten Fachkräften, die unter die sog. Positivliste/Whitelist fallen, eine Zuwanderung für arbeitsmarkt- und integrationspolitisch verantwortbar  gehalten und damit grundsätzlich auch ermöglicht.

Darüber hinaus besteht aber auch die Möglichkeit einer Zuwanderung zu Beschäftigungszwecken, die eine qualifizierte Ausbildung voraussetzen, sofern sich

  • durch die beabsichtigte Beschäftigung keine nachteiligen Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt, insbesondere hinsichtlich der Beschäftigungsstruktur, der Regionen und der Wirtschaftszweige, ergeben und
  • für die Beschäftigung deutsche Arbeitnehmer sowie Ausländer, die diesen hinsichtlich der Arbeitsaufnahme rechtlich gleichgestellt sind oder andere Ausländer, die nach dem Recht der Europäischen Union einen Anspruch auf vorrangigen Zugang zum Arbeitsmarkt haben, nicht zur Verfügung stehen.

Umfangreiche Informationen zu diesem Thema finden Sie dazu auch im Internet auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit sowie auf den Seiten des IQ-Netzwerkes Niedersachsen.

Ist eine Anerkennung Ihrer im Ausland erworbenen Qualifikation im Bundesgebiet nötig, so finden Sie hier den richtigen Weg.

Sollten Sie also beabsichtigen, sich zukünftig als Arbeitnehmer in Deutschland aufhalten zu wollen, und Ihr Wohnsitz bzw. (bei noch unklaren Wohnsitz)  der Geschäftssitz Ihres zukünftigen Arbeitgebers befindet sich in der Region Hannover, so reichen Sie einfach eine aussagekräftige Einstellungszusage oder einen Arbeitsvertrag, eine vom Arbeitgeber ausgefüllte Stellenbeschreibung und das anliegende Arbeitgeberdatenblatt bei unserer Servicestelle im Team Zuwanderung der Region Hannover ein. Sollten Sie sich noch im Ausland aufhalten, wenden Sie sich bitte an die zuständige deutsche Auslandsvertretung, sofern Sie für eine längerfristige Einreise in das Bundesgebiet ein Visum benötigen. Auf den entsprechenden Web-Seiten finden Sie dann auch weitere, für die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland erforderliche Unterlagen.

Der Aufenthaltstitel für eine Beschäftigung, die eine qualifizierte Ausbildung voraussetzt, kann als befristete Aufenthaltserlaubnis, als Blaue Karte EU oder erleichtert auch als Niederlassungserlaubnis erteilt werden. Welcher Aufenthaltstitel danach zu erteilen ist, hängt im Einzelfall jeweils von Ihrer beruflichen und fachlichen Qualifikation und der Höhe Ihres Gehalts ab.

Sonderregelungen für Hochschulabsolventen

Hochschulabsolventen, die im Ausland leben und über einen deutschen oder anerkannten oder über einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss verfügen, haben die Möglichkeit, auch ohne Arbeitsvertrag zur Arbeitsplatzsuche nach Deutschland einzureisen. Hierfür kann Ihnen die zuständige deutsche Auslandsvertretung ein bis zu max. sechs Monate gültiges Visum erteilen, wenn Sie Ihren Lebensunterhalt in Deutschland sicherstellen können.

Für Hochschulabsolventen, die bereits im Bundesgebiet leben und einen Aufenthaltstitel zu Studienzwecken besitzen.

­Sonstige Beschäftigungen

Die Bundesrepublik Deutschland ist ein weltoffenes Land und insbesondere bemüht, jungen Menschen aus dem Ausland die Chance zu ermöglichen, über einen begrenzten Zeitraum Leben und Kultur dieses Landes näher zu bringen. Sollten Sie also beabsichtigen, ihre Sprachkenntnisse, Ihre Berufserfahrung oder einfach nur Ihre Kenntnisse über Deutschland als Gastland verbessern zu wollen, so bestehen auch hier Beschäftigungsmöglichkeiten, wie

  • eine Au-Pair Tätigkeit ( weitere Informationen siehe hier)

oder

  •  ein freiwilliges soziales bzw. ökologisches Jahr (FSJ/FÖJ) bzw. Bundesfreiwilligendienst (BFD) ( weitere Informationen siehe hier),

die an diesen Zielsetzungen ausgerichtet sind.

Bei Interesse wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige deutsche Auslandsvertretung, sofern Sie für eine längerfristige Einreise in das Bundesgebiet ein Visum benötigen.

Auf den entsprechenden Web-Seiten finden Sie dann auch die für die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland erforderlichen Unterlagen. Sollte Sie kein Visum für den beabsichtigten Aufenthalt benötigen, können Sie sich auch an die für Ihren zukünftigen Wohnort in Deutschland zuständige Ausländerbehörde wenden.