Schlichtungsverfahren kommen insbesondere in Betracht bei Nachbarschaftsstreitigkeiten, Schadensersatzforderungen, Körperverletzung, Beleidigung und Sachbeschädigung. Teilweise ist die erfolglose Durchführung eines Schlichtungsverfahrens Voraussetzung für die Erhebung einer Privatklage vor dem Strafgericht beziehungsweise einer zivilrechtlichen Klage vor dem Amtsgericht.
Vielfältige Aufgaben
Der Ablauf einer Schlichtung vor dem Schiedsamt zeichnet sich durch ein formalisiertes Verfahren aus. Zum Beispiel sind über die Verhandlung und deren Ergebnis Protokolle zu erstellen und eingenommene Gebühren und Ausgaben in einem Kassenbuch abzurechnen. Die erforderlichen Kenntnisse werden in Schulungen und Fortbildungen vermittelt. Unter den 13 hannoverschen Schiedspersonen besteht ein regelmäßiger Austausch. An dem Amt Interessierte können bei erfahrenen Schiedspersonen hospitieren und sich näher informieren. Im Bezirk Hannover-Nord gab es in den vergangenen Jahren durchschnittlich sechs offizielle Verhandlungen jährlich.
Schiedspersonen erhalten eine Kostenpauschale
Für das Ehrenamt unter der Aufsicht der Präsidentin des Amtsgerichts wird die Schiedsfrau oder der Schiedsmann vom Stadtbezirksrat für eine Amtsdauer von fünf Jahren gewählt. Es wird eine Kostenpauschale gezahlt.
Formale Voraussetzungen
Wer sich ein solches Amt zutraut, mindestens 30 Jahre alt ist, über das Geschick verfügt, alltägliche Konflikte im Verhandlungsweg zu lösen, im Stadtbezirk wohnt und über einen Internetzugang verfügt, kann sich bis zum 13. Oktober 2024 bewerben: postalisch an Landeshauptstadt Hannover, Fachbereich Recht, Osterstraße 44-46, 30159 Hannover; oder per E-Mail an 30.2.swsv@hannover-stadt.de.