Hier erfolgt die juristische Betreuung der meisten städtischen Fachbereiche sowie der Eigenbetriebe und –gesellschaften. Eine rechtliche Beratung von Personen und Institutionen außerhalb der Stadtverwaltung ist nach dem Rechtsberatungsgesetz untersagt.
Das Sachgebiet für Schadenausgleich bearbeitet Schadensersatzansprüche aus Haftpflichtfällen, die möglicherweise von der Stadt oder ihren Bediensteten aus dienstlicher Tätigkeit heraus verursacht wurden und auszugleichen sind. Die Geltendmachung solcher Ansprüche kann direkt hier oder bei dem betreffenden Fachbereich erfolgen.
Hier erfolgt die Betreuung der 13 Schiedsämter der Landeshauptstadt Hannover. Die Funktion von Schiedsämtern besteht darin, in streitigen Rechtsangelegenheiten auf eine freiwillige und einvernehmliche Vergleichsregelung hinzuwirken.