Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner

BFS ohne Berufsabschluss

Schüler-BAföG für den Besuch einer Berufsfachschule, die keinen berufsqualifizierenden Abschluss vermittelt

Leider können wir für Rückfragen im Bereich des Schüler-BAföGs persönlich nur im Rahmen eines vereinbarten Termins zur Verfügung stehen.
Telefonisch erreichen Sie uns - montags von 9 Uhr bis 12 Uhr und 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr, mittwochs von 13 Uhr bis 16 Uhr und donnerstags 9 Uhr bis 12 Uhr.

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Möchten Sie eine Berufsfachschule, die keinen berufsqualifizierenden Abschluss vermittelt, besuchen?

Eine Förderung ist nur möglich, wenn Sie nicht mehr bei den Eltern wohnen und eine der drei Voraussetzungen erfüllt ist.

Voraussetzung 1:

Sie führen einen eigenen Haushalt und sind oder waren verheiratet  oder

Voraussetzung 2:

Sie führen einen eigenen Haushalt und leben mit mindestens einem Kind zusammen   oder

Voraussetzung 3:

Sie wohnen nicht mehr bei Ihren Eltern oder einem Elternteil und von der Elternwohnung aus ist eine vergleichbare Ausbildungsstätte innerhalb von 2 Stunden Hin- und Rückweg, nicht erreichbar

Ein Anspruch auf Ausbildungsförderung besteht nur bei Vollzeitausbildungen.

Sollten Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, setzen Sie sich bitte wegen der Klärung Ihres Förderungsanspruchs mit uns in Verbindung

Wir empfehlen Ihnen, den Antrag auf Ausbildungsförderung möglichst früh zu stellen.

Fehlende Unterlagen können nachgereicht werden!